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d. d. Emmerich, 22. März 1815 ist das Inquisitoriat für den Be-reich der Oberlandesgerichts-Commission zu Emmerich in Werdenerrichtet.)
Eine Cabinetsverfügung d. d. Wien, 20. November 1814 *)ordnet zur Organisation des Justizwesens in den wiederbesetztenProvinzen mit Einschluss deren Enclaven vorläufig Oberlandes-gerichts-Commissionen an. In Betracht kommt die Oberlandes-gerichts-Commission in Emmerich für Cleve, Mark, Geldern, Mors,Elten, Essen, Werden, Limburg, Dortmund, Recklinghausen, Broich,Lippstadt. Die sämtlichen westrheinischen Teile haben indessenihre bisherige französische Justiz- und Gerichtsverfassung bei-behalten.
Unterm 8. April 1815 wurde die Feststellung der Unter-gerichte in dem Oberlandesgerichtsbezirk Emmerich bekannt ge-geben 2 ). Von dieser Bekanntmachung ist folgendes von Interesse:Untergerichte wurden u. a. errichtet:
zu Essen für die Bürgermeistereien Essen, Steele, Alten-essen und Borbeck;zu Werden für die Bürgermeistereien Werden und Kettwig;zu Mülheim a. d. Ruhr für die Stadt Mülheim und sämt-liche zur Herrschaft Broich gehörigen Ortschaften;zu Duisburg für die Bürgermeistereien Duisburg und Ruhrort;zu Dinslaken für sämtliche zu diesem Canton gehörigen
Ortschaften;zu Wesel für die zu den Cantonen Wesel und Ringenberg
gehörigen Bürgermeistereien;zu Rees, zu Emmerich, zu Zevenaar, zu Dorsten und zuRecklinghausen für die zu diesen verschiedenen Can-tonen bisher gehörigen Ortschaften.Ende November 1815 sollte die Oberlandesgerichts-Commissionihren Sitz in Cleve nehmen 3 ).
Am 19. April 1816, von Wesel aus, macht der Oberpräsidentvon Westfalen bekannt, dass seine Verwaltung der Länder Cleve(ostrheinisch), Essen und Werden nunmehr aufhören werde, da dieneuen Regierungen von Cleve-Berg organisiert seien und am 22. in
M Scotti, a. a. 0. No. 3068.2) a. a. O. No. 3136.a) a. a. 0. No. 3215.