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Die Karten von 1813 und 1818
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Und Bekanntmachungen, von denen folgende, welche diesen Teilder Rheinprovinz mit betreffen, von Interesse sein dürften.

Verordnung des Civilgouverneurs zwischen Weser und Rhein,vom 10. Januar 1814, bezüglich des Gerichtswesens (auszüglich) 1 ):I. Der erste Senat oder Section des königlichen Tribunalszu Münster bildet für dessen zweiten Senat, sodann für die Tri-bunale Rees und Steinfurt die Appellationsinstanz für Civilsachen.IL In Criminal- und Correctionssachen wird

1) die kgl. preussische Criminalgerichtsordnung vom 11. De-zember 1805 hiermit eingeführt, und statt der bishergeltenden Criminal- und Corrections-Strafgesetze ist der20. Titel des 2. Buches des allgemeinen Landrechts unddie Verordnung d.d. Berlin, 26. Februar 1799 zu be-folgen. Für Gegenstände der einfachen Polizei bleibendie bisherige Verfahrungsart und die bisherigen Gesetzein Wirkung.2. Schon begangene Vergehen und Verbrechen werdennach den bisherigen Gesetzen geahndet und bestraft,insofern diese mildere Strafen bestimmen.

3) Die sämtlichen Bezirkstribunale und dort, wo zweiSenate vorhanden sind, der zweite Senat, erkennen inerster Instanz.

4) Rücksichtlich der Appellation tritt derselbe Instanzenzugein, welcher bei den Civilsachen verordnet worden ist ... .

VI. In den Gerichtsbezirken der kgl. Tribunale zu Dort-mund, Hamm, Hagen und Essen bleiben der Instanzenzug unddas Verfahren in Criminal- und Correctionssachen vor der Handunverändert, und findet daher gegenwärtige Verordnung nur in-soweit Anwendung, als sie mit solchem bestehen kann.

letzterer trat nach Ablösung von Broich unter die den südwestlichen Teildes Generalgouvernements verwaltende Landesdirektion zu Dortmund(v. Viebahn, I. S. 76). Die bisher nicht preussisch gewesenen Teile wurdenzunächst für Rechnung der verbündeten Mächte, vom 15. Juni 1814 abdagegen bis zur endgültigen Entscheidung über das Schicksal dieserLänder gemäss den am 31. Mai 1814 zu Paris getroffenen Vereinba-rungen für Rechnung des Königs von Preussen verwaltet (Jourri. d.Nieder- u. Mittelrheins, IL S. 68).

!) Scotti, Cleve-Märk. Prov.-Ges. 5. Bd. No. 2925.