Und reformierten Pfarreien bestanden zwei Consistorien, eines zuWiesbaden, das andere zu Weilburg.
Dem ersteren unterstanden Consistorial-Convente als Aufsichts-behörden über Kirchen und Schulen und als unterste Instanz zurEntscheidung über gewisse Klagen. Sie umfassten sowohl luthe-rische wie reformierte Pfarreien. Davon kommen in Betracht:
1. Consistorial-Convent Altenkirchen mit a) den lutherischenPfarreien: Altenkirchen, Almersbach, Hilgenroth, Daaden,Fischbach, Gebhardshain und Kirchen; b) den refor-mierten Pfarreien Altenkirchen, Almersbach, Mehrenund Daaden.
2. Consistorial-Convent Braunfels mit den sämtlich refor-mierten Pfarreien: Braunfels, Bonbaden, Burgsolms,Kröffelbach, Leun, Münchholzhausen, Nauborn, Obeni-biel, Oberquembach, Oberwetz, Asslar, Biskirchen,Kölschhausen, Daubhausen, Dillheim, Greifenstein, Ulmund Werdorf.
3. Consistorial-Convent Dierdorf mit den reformiertenPfarreien:. Dierdorf, Niederwambach, Oberdreis, Puder-bach, Raubach, Urbach.
4. Consistorial-Convent Hachenburg mit a) den lutherischenPfarreien: Hamm und Schöneberg; b) den reformiertenPfarreien: Hamm, Birnbach, Flammersfeld und Schöne-berg. (Flammersfeld ist nach dem Vermerk des kgl.Consistoriums zu Koblenz lutherisch gewesen und dem-gemäss auf der Karte bezeichnet.)
5. Consistorial-Convent Hohensolms mit a) der lutherischenPfarrei Blasbach; b) den reformierten Pfarreien: Alten-kirchen und Erda; letztere sind nach dem Vormerk deskgl. Consistoriums ebenfalls lutherisch gewesen und soauf der Karte bezeichnet.
6. Consistorial-Convent Heddesdorf mit den reformiertenPfarreien: Anhausen, Altenwied, Feldkirchen, Heddesdorf,Honnefeld (d. h. Oberhonnefeld), Niederbieber undRengsdorf.
7. Consistorial-Convent Neuwied mit einer lutherischen undeiner reformierten Pfarrei zu Neuwied sowie der evan-gelischen Brüdergemeinde daselbst. Letztere ist auf derKarte nicht vermerkt.