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Die Karten von 1813 und 1818
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B. Evangelische.

Auch die Organisation der beiden evangelischen Confessionen Iim Bereiche des Grossherzogtums Berg blieb abgesehen vonder durch die Abtretung des linken Rheinufers und der FestungWesel, sowie das Kultusgesetz von 1802 erfolgten Zerreissung derClevischen Klasse der Lutheraner und der Clevischen und WeselschenKlassen der Reformierten im ganzen unverändert, wie sie bereitsim 18. Jahrhundert gewesen war. Die lutherische Gemeinde zuEssen wurde 1809 mit der Dinslakener Klass*e vereinigt 1 ). ZwarHess seit 1809 der befgische Minister des Innern eine neue Cir-cumscription der Pfarreien der 3 christlichen Confessionen aus-arbeiten, aber die Gegenvorstellungen und Bemühungen der Evan-gelischen wussten die Ausführung zu verhindern 2 ), und ebensowenig Jr,kam es, wie bereits oben bemerkt worden, zur Einführung des'ifranzösischen Kultusgesetzes von 1802. Die 1810 erfolgte Trennungder nördlich der Lippe gelegenen Teile vom Grossherzogtum undderen Vereinigung mit Frankreich scheint keine Änderung in denVerhältnissen der dortigen evangelischen Kirchen mehr im Gefolgegehabt zu haben.

Eine vollständige Übersicht und Einteilung der evangelischenKirchen im Grossherzogtum Berg kann hier nicht gegeben werden 3 ).Die in die Karte eingezeichneten Pfarreien sind dem Werke vonRecklinghausens, Lenzens Statistik und den oben erwähnten Be-schreibungen der Regierungsbezirke entnommen. In zweifelhaftenFällen gewährte das königliche Consistorium der Rheinprovinzgern die gewünschte Aufklärung, sodass ich wohl hoffen darf, diedamaligen Pfarreien der beiden evangelischen Confessionen imBereiche des Lippedepartements und des Grossherzogtums Bergrichtig angegeben zu haben.

Für das Herzogtum Nassau liegen Angaben über die damaligeOrganisation der evangelischen Kirchen vor 4 ). Für die lutherischen

!) von Recklinghausen, III. S. 347 und 352.

2 ) a. a. O. III. S. 380 ff.

3 ) Die Geschichte der evangel. Kirche auf dem rechten Rheinuferhat bisher nach dieser mehr statistischen Seite hin noch keine gleich-massige Bearbeitung erfahren.

4 ) Annalen des Vereins für Nass. Altertumskde. 10. Bd. 1370, derschon genannte Aufsatz von Weidenbach, S. 317 ff. Daneben leistete auchhier die Beschreibung des Regierungsbezirks Koblenz von 1817 gute Dienste.