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Nassau in die 3 Regierungsbezirke: Weilburg, Ehrenbreitstein undWiesbaden zerfiel.
Auch in den Ämtern erfolgten bis zum Jahre 1813 mannig-fache Veränderungen, von denen folgende die oben genanntenÄmter betreffen:
1. Die bis dahin zum Amte Kleeberg gehörigen GemeindenEbersgöns und Obercleen wurden infolge der Verordnung vom16. Juli 1810 dem Amte Atzbach zugeteilt.
2. Das Amt Maischeid wurde am 6. November 1811, nach-dem der Graf von Walderdorf seine Jurisdictionsgerechtsame ab-getreten hatte, mit dem Amte Dierdorf verbunden.
3. Die Ämter Friedewald, Burbach und Neunkirchen wurdenunterm 31. Mai 1812 zwar zu einem Amte vereinigt, jedoch auchin der Folge noch immer gesondert aufgeführt.
Im Jahre 1813 bestand infolge der erwähnten Veränderungendas Herzogtum aus 48 Ämtern. 12 davon gehörten zu den soge-nannten Souveranitätslanden, d. h. zu den standesherrlichen, welchezur Erhebung der Hoheitsgefälle in 6 Hoheitsrecepturen geteilt waren:Braunfels, Dierdorf, Hohensolms, Neuwied, Runkel, Schaumburg.
Die ganz oder teilweise in der heutigen Eheinprovinz lie-genden herzoglich nassauischen Ämter verteilen sich auf die3 Regierungsbezirke folgendermassen:
1. Regierungsbezirk Wiesbaden (oder das obere Herzog-tum): Braunfels, Greifenstein. Hohensolms.
2. Regierungsbezirk Ehrenbreitstein (oder das untereHerzogtum): Altenkirchen, Altenwied, Dierdorf, Ehren-breitstein, Freusburg, Friedewald, Hachenburg, Hammer-stein, Heddesdorf, Herschbach, Linz, Neuerburg, Neu-wied, Schöneberg, Schönstein, Vallendar.
3. Regierungsbezirk Weilburg: Atzbach.Diesen Zustand stellt die Karte dar.
Der Staat des Reichserzkanzlers interessiert hier nur, so-weit Wetzlar in Frage kommt. Durch Artikel 22 der Rheinbundsaktekam die Stadt Frankfurt nebst Gebiet zu diesem Staate hinzu. 1 )Gleichzeitig mit der zweiten Vergrösserung, am 16. Februar 1810,wurde es zum Grossherzogtum Frankfurt erhoben 2 ). Die Organi-
!) Martens, Suppl. IV. S. 318.
2 ) Winkopp, der Rheinische Bund, XVI. S. 405. Martens, Suppl. V.S. 241.