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Die Karten von 1813 und 1818
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3. Arrondissenicnt Elberfeld mit den Cantonen Elberfeld,

Barmen, Eonsdorf, Lennep, Wipper-fürth, Wermelskirclien, Solingen.

4. Mülheim (Ehein) mit den Cantonen

Mülheim (Ehein), Bensberg, Lindlar,Siegburg, Hennef, Königswinter.II. Departement Sieg.

1. Arrondissemcnt Siegen mit den Cantonen Eitorf, Gum-mersbach, Homburg, Siegen (teilweise)und Waldbroel.

Organisation der nassauischen Länder bis zum

Jahre 1813 1 ).

Nassau-Usingen hatte 1803 die ihm durch den Eeichsdeputa-tions-Hauptschluss zugefallenen Landesteile seiner Eegierung zu Wies-baden unterstellt. Nassau-Weilburg, dessen ältere Besitzungen vonder Eegierung zu Weilburg aus verwaltet wurden, behielt die fürSayn-Hachenburg in Hachenburg bestehende Eegierung nach Über-nahme der Grafschaft bei. Für die ehemals trierschen Landesteilewurde eine neue Eegierung in Ehrenbreitstein eingesetzt.

Die Verwaltung der durch die Eheinbundsakte an das HausNassau gemeinschaftlich gekommenen standesherrlichen Gebietewurde einer eigens errichteten Administrationscommission zu Wies-baden unterstellt. Die einzelnen Ämter blieben in dem Umfange,wie sie 1803 und 1806 an Nassau gekommen waren, zunächst un-verändert. Das ganze Herzogtum zählte 1806 deren 62, von denenfolgende in das Gebiet der heutigen Eheinprovinz fallen: Alten-kirchen, Altenwied, Atzbach, Braunfels, Dierdorf, Ehrenbreitstein,Freusburg, Friedewald, Greifenstein, Hachenburg, Hammerstein,Heddesdorf, Herschbach, Hohensolms, Kleeberg, Linz, Maischeid,Neuerburg, Neuwied, Schöneberg, Schönstein, Vallendar. DurchEdikte vom 25. Juli und 1. August 1809 wurden die Administrations-commission zu Wiesbaden und die Eegierung zu Hachenburg auf-gehoben, die dahin gehörigen Ämter den Ecgierungen in Wiesbadenund Ehrenbreitstein unterstellt, sodass von da ab das ganze Herzogtum

*) Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Ge-schichtsforschung 10. Bd. 1870: Nassauische Territorien vom Besitzstandeunmittelbar vor der französischen Eevolution bis 1866. Von HofrathA. J. Weidenbach, S. 310 ff.