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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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nördlich der Lippe gelegenen Teile, der seit 26. Dez. 1810 zumDepartement Over-Yssel gehörte, trat schon bald darauf abermalseine Veränderung ein: durch Dekret vom 28. April 1811 1 ) wurdendie Arrondissoments Rees und Münster vom Departement Over-Yssel,das Arrondissement Steinfurt vom Departement Ysselmündung unddas Arrondissement Neuenhaus vom Departement West-Eins getrenntund aus diesen 4 Arrondissements das neue Departement Lippe ge-bildet. Münster wurde Hauptort und Sitz des Präfekten. Dieinnerhalb der heutigen Rheinprovinz liegenden Cantone Emmerich,Rees und Ringenberg gehörten also von da ab zum ArrondissementRees, Departement Lippe.

Diese Einteilung erhielt sich bis zum Einmarsch der Ver-bündeten und ist auf der Karte zum Ausdruck gebracht.

Eine Veränderung in der Zusammenstellung der Cantone er-folgte im Süden des Grossherzogtums durch das schon angeführteDekret vom 17. Dez. 1811 2 ).

Der Canton Wildenburg wurde mit dem Canton Siegen zudem einen Canton Siegen vereinigt; zwei weitere Fälle, die Zu-sammenlegung der Cantone Westerburg und Rennerod zum CantonRennerod und der Cantone Hadamar und Runkel zu dem einenCanton Hadamar betreffen die Provinz Hessen-Nassau und kommendaher hier nicht in Betracht.

Dies sind die letzten Veränderungen, denen das Grossherzog-tum in der kurzen Zeit seines Bestehens unterworfen war, und indiesem Zustande ist es auf der Karte dargestellt.

Es bestand demnach 1813 aus 3 Departements mit zusammen9 Arrondissements und 59 Cantonen 3 ). Hiervon umfasst die heu-tige Rheinprovinz folgende Teile:

I. Departement Rhein.

1. Arrondissement Essen mit den Cantonen Essen, Wer-

den, Duisburg, Dinslaken.

2. Düsseldorf mit den Cantonen Düssel-

dorf, Ratingen, Velbert, Mettmann,Richrath, Opladen.

!) Bullet. IV. 365, no. 6700.

a ) Gesetzbullet, d. Grossherz. Berg, No. 18, no. 53, Art. 5.

3) Vergl. die Übersicht hei Berghaus, II. Abt., 3. Bd., S. 352 ff.