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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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terden, Leegraeer und Speelberg kamen zum Canton S'Heerenberg,Arrond. Zütphen, Dep. Over-Yssel. Über Borghees gehen die An-gaben auseinander: nach der Beschreibung des RegierungsbezirksCleve von 1818 gehörte es zum Canton Gendringen (gleichenArrondissements und Departements), nach von Viebahns Statistikund Topographie zum Canton S'Heerenberg. Lokale Nachfor-schungen führten bis jetzt zu keinem Ergebnisse 1 ).

Die aufgeführten Orte blieben in diesem politischen und ad-ministrativen Verbände bis zum Jahre 1813.

Organisation und Grenzveränderungen im Grossherzogtum Berg von 18061813.

Der grössere Teil der im Tilsiter Frieden von Preussen ab-getretenen westlichen Länder wurde 1807 zur Bildung des neuenKönigreichs Westfalen verwendet; der kleinere wurde vorläufigfür französische Rechnung verwaltet und später mit dem Gross-herzogtum Berg vereinigt. Die an letzteres gelangenden Gebietewaren ausser den bereits besetzten Stiftern Elten, Essen, Werden:die Grafschaft Mark mit Lippstadt, der preussische Anteil des ehe-maligen Bistums Münster, die Grafschaften Lingen und Tecklen-burg sowie die von 1803 bis 1806 dem Fürsten von Nassau-Oranien-Fulda zugehörige Grafschaft Dortmund. Diese letztere war vonNapoleon als Kriegsbeute erklärt Avorden. Durch Vertrag vom3. Januar 1808 2 ) wurden die genannten Gebiete an das Gross-herzogtum Berg abgetreten. Die Festung Wesel wurde, wie be-reits S. 35 erwähnt, durch Senatsbeschluss vom 21. Januar 1808aus dem Verbände des Grossherzogtums gelöst und mit dem Roer-departement, also unmittelbar mit Frankreich, vereinigt 3 ). Wesel,die Brückenköpfe Kastei und Kehl waren damals die unmittelbarenfranzösischen Besitzungen auf dem rechten Rheinufer 4 ).

x ) Daher ist die Gemeinde auf der Karte für sich abgegrenzt, aberohne administrativen Vermerk geblieben.

2) Scholl, VIII. S. 297.

3 ) v. Daniels, V. S.306.

4 ) Kehl war bereits durch Vertrag vom 20. Dez. 1805 vom Kurfürstenvon Baden an Frankreich abgetreten worden (Scholl, VIII. S. 68); Kasteiund Kostheim samt der Petersinsel durch Vertrag zwischen Frankreichund den Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg. (De Clercq,