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Durch jenen Gebietszuwachs war das Grossherzogtum Bergfast um die Hälfte vergrössert. Die weiteste Ausdehnung im Nor-den und Süden bezeichnen die Orte Längen an der Ems und Runkelan der Lahn; die äussersten Punkte im Westen und Osten waren jElten am Nieder-Rhein und Gütersloh in Westfalen.
Im Laufe des Jahres 1806 wurden auch die so verschiedenenLänder, aus denen das Grossherzogtum bestand, organisiert undin 8 Kreise eingeteilt. Im Jahre 1808 nach der Vergrösserungfand eine neue Einteilung statt, und seitdem bestand das Gross-herzogtum aus 12 Kreisen mit zusammen 306 Quadratmeilen und891536 Einwohnern 1 ).
Diese Einteilung war jedoch eine verfehlte und nicht vonlanger Dauer. Am 15. Juli 1808 von Bayonne aus wurde derGrossherzog Joachim Murat zum Könige von Neapel befördert 2 ).Das Grossherzogtum ging an den Kaiser Napoleon über, der dasLand durch Commissare (Beugnot und Belleisle) verwalten Hess.Am 7. August entliess Joachim die Unterthanen ihres Eides 3 ).
Durch Dekret vom 3. März 1809 übertrug Napoleon das Gross-herzogtum an Louis Napoleon, den Sohn seines königlichen Brudersin Holland, behielt sich aber die Verwaltung bis zu dessen Gross-jährigkeit selber vor 4 ).
Dieser Übergang in die französische Verwaltung bedeutet Ieinen Fortschritt, denn jetzt wurde das ganze Land nach franzö- jsischem Muster eingeteilt, geordnet und der Vorzüge dos französi-schen Rechtswesens teilhaftig. Gemäss dem kaiserlichen Erlass aus jdem Hauptquartier Burgos vom 14. November 1808 zerfiel dasGrossherzogtum Berg in 4 Departements 5 ). Für die Rheinprovinzkommen folgende in Betracht:
I. Departement Rhein, bestehend aus den Arrondissements:1. Düsseldorf (Sitz des Präfekten) mit den Cantonen:
II. S. 158.) Die wirkliche Vereinigung der drei genannten Orte mit Frank-reich fand indessen erst durch den angezogenen Senatsbeschluss statt.!) von Viebahn, I. S. 68 und 69.
2 ) De Clercq II. S. 263.
3 ) Goecke, S. 21 und 22.
4 ) Gesetzbulletin des Grossherzogtums Berg, Lois anterieures No. XII,S. 326.
5 ) a. a. O. No. V, S. 50ff.; bei v. Daniels VII. S. lff; bei Gräff IS. XXVIII ff.