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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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bundsakte von diesem nunmehr an Berg abgetreten wurden. Fernerwurde dem Grossherzog die Souveränität über die HerrschaftenLimburg-Styrum, Broich, Hardenberg, Gimborn-Neustadt, Wilden-burg, sowie über die Grafschaft Homburg zuerkannt (Art. 24 derRheinbundsakte). Die drei letzten Territorien hatte Murat bereitsam 31. März auf eine Ermächtigung Napoleons vom 23. hin in Be-sitz genommen*).

Der Fürst von Nassau-Usingen und der Fürst von Nassau-Weilburg erhielten unter Abtretung der vorher genannten Teilean das Grossherzogtum Berg die Souveränität über die wiedschenÄmter Dierdorf, Altenwied, Neuerburg (die beiden letzteren, ehe-mals kölnisch, waren 1803 dem Fürsten von Wied-Runkel als Ent-schädigung gegeben worden); ferner die Grafschaft Wied-Neuwied,die Ämter Hohensolms, Solms-Braunfels und Greifenstein (Art. 24der Rheinbundsakte), letztere bisher Besitzungen der Fürsten undGrafen von Sohns, welche dem Grossherzog von Hessen-Darmstadtentzogen worden waren. Durch Patent vom 31. Juli ergriffen diebeiden Fürsten von Nassau von den neuen Landesteilen Besitz undvereinigten alle ihre Besitzungen zu einem einzigen, unteilbarenHerzogtume 2 ). Der Senior des Hauses, Fürst Friedrich August vonNassau-Usingen, welcher gemeinschaftlich mit dem Fürsten FriedrichWilhelm von Nassau -Weil bürg regierte, nahm gemäss Art. 5 derRheinbundsakte den TitelHerzog von Nassau" an.

Am rechtsrheinischen Teile der heutigen Rheinprovinz hattendaher seit Mitte des Jahres 1806 noch folgende 4 Staaten teil:

1. das Königreich der Niederlande mit einigen Orten,

2. das Grossherzogtum Berg mit einem grossen Teile,

3. das Herzogtum Nassau mit dem kleineren Teile seines Ge-bietes,

4. der Staat des Reichserzkanzlers, Fürst-Primas Karl von Dal-berg, mit der Stadt Wetzlar.

Der holländische Anteil umfasst die sogenannte Aussen-bürgerschaft von Emmerich, d. h. die Gemeinden Borghees, Klein-Netterden, Leegmeer und Speelberg. Als Napoleon am 9. Juli 1810 Hol-land annektierte, wurden diese Orte kaiserlich französisch. Klein-Net-

i) Goecke, S. 7.

2 ) Martens, Suppl. IV. S. 333 f. Scholl (VIII. S. 114) giebt den 30. Augustals das Datum der Besitzergreifung an.