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bei, 26. Dezember 1805 J ). Jetzt musste Preussen für seine bis-herige Unentschlossenheit den Hohn und die Demütigung des Siegershinnehmen. Anstatt, wie ihm vorgeschrieben war, ein Ultimatumzu überreichen, hatte der preussische Bevollmächtigte sich in Ver-handlungen eingelassen, nach denen das ostrheinische Cleve nebstder Festung Wesel sowie Ansbach und Neuenburg an den fran-zösischen Kaiser abgetreten werden sollten gegen Hannover, dessenBesitznahme Preussen notwendig in einen Krieg mit England ver-wickeln musste 2 ).
Da dieser Vertrag vom Könige am 4. Januar 1806 nur be-dingungsweise ratiüciert wurde, erklärte Napoleon denselben füraufgehoben und erzwang am 15. Februar zu Paris die "Unterzeich-nung eines neuen Vertrages, der gleichfalls die Abtretung der er-wähnten preussischen Territorien, aber unter noch ungünstigerenund demütigenderen Bedingungen enthielt 3 ). Der König konntebei der Lage Preussens die Ratification nicht versagen.
Am 16. März erfolgte bereits zu Wesel die Übergabe an denfranzösischen Bevollmächtigten 4 ). Preussen verblieb in den Rhein-landen nur noch Elten, Essen und Werden, die indessen auch be-reits im Laufe des Jahres, wenigstens thatsächlich, verloren gingen 5 ).Der diplomatischen folgte auch bald die furchtbare militärischeNiederlage, und im Frieden zu Tilsit musste es ausdrücklich aufalle seine früheren Besitzungen zwischen Rhein und Elbe verziehten G ).
Zur selben Zeit wie das rechtsrheinische Cleve wechselte auchdas Herzogtum Berg den Herrn. Gemäss der Schönbrunner Con-vention zwischen Frankreich und Baiern vom 16. Dezember 1805 7 )empfing letzteres die Markgrafschaft Ansbach und trat — was nachArtikel 15 des Pressburger Friedens rechtlich möglich war — dasHerzogtum Berg an Napoleon ab durch Bekanntmachung vom
i) Martens, Suppl. IV. S. 212 ff.2) De Clercq, IL S. 143.a ) a. a. 0. IL S. 154.
4 ) Martens, Suppl. IV. S. 240.
5 ) Am 3. Nov. 1806 erfolgte die Besitzergreifung von Essen und Wer-den und am 4. Nov. die von Elten seitens der grossherzogl. berg. Com-missare. Scotti, Cleve-Märk. Provinzialges. 4. Bd. No. 2865.
ß) Martens, Suppl. IV. S. 444 ff., Art. 7.7 ) De Clercq, IL S. 145.
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