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die Abteien Elten, Essern und Werden 1 ). Das adelige, reichsfreieFrauenstift Elten war ca. 7000 preussische Morgen gross und hattedamals 1350 Einwohner; es wurde mit dem Weselcr Landkreisevereinigt 2 ). Das geistliche Damenstift Essen umfasste ca. 2^ Quadrat-meilen und hatte i. J. 1807 13861 Einwohner 3 ). Die Benediktiner-Abtei Werden war 1,251 Quadratmeilen gross; die Bevölkerungbetrug 1804: 7237, 1807: 7198 Seelen 4 ). Mit Ablauf des Jahres1803 wurde das flache Land der Abteien Essen und Werden mitdem Duisburger Landkreise, die Städte mit dem Duisburger Städte-kreise vereinigt.
2. Baiern.
Der Kurfürst Maximilian Josef von Pf alz - Baiern, der diepfälzischen und baierischen Besitzungen seines Hauses in seinerHand vereinigt hatte, erhielt für die Verluste auf dem linkenRheinufer in Süddeutschland Entschädigungen 5 ). Er übertrug dasdurch Verlust einiger, auf der linken Rheinseite gelegenen Stückeein wenig verkleinerte Herzogtum Berg, zu welchem in den 90erJahren noch das ehemals jülichsche Kaiserswerth gekommen war,unterm 30. November 1803 und 20. Februar 1804 dem HerzogWilhelm von Baiern zum Apanagialgenusse der Einkünfte 6 ).
3. Die Häuser Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg.
Der linksrheinische Zweig der Linie Nassau-Usingen war 1797ausgestorben. Die Ansprüche desselben auf Entschädigung gingenüber auf den rechtsrheinischen Zweig. Dieser erhielt zu seinenbisherigen Besitzungen: 1. den Rest des eigentlichen Kurfürsten-tums Köln, ausser den Ämtern Altwied und Neuerburg' (nämlich:die Ämter Linz, Schönstein, Königswinter, Deutz, die Unterherr-schaft Lahr, das Amt Vilich). 2. die Abteien Sayn und Rommers-
burgen) und Zevenaar (oder Lymers). Die letzteren waren schon durchVertrag zu Paris vom 5. Januar 1800 — bei De Clercq, I. S. 386 — vonFrankreich an die batavische Republik abgetreten worden. Preussen er-kannte sie in der Convention mit der batavischen Republik d. d. Berlin14. November 1802 — bei Martens, Süppl. IIb S. 221 — als Bestandteileder letzteren an.
!) Reichsdeputations-Hauptschluss § 3.
2 ) von Viebalm, I. S. 60.
3 ) a. a. O. S. 56.*) a. a. 0. S. 57.
5 ) Reichsdeputations-Hauptschl. § 2.
°) Scotti, II. S. 907 u. 908, No. 2727 und S. 917, No. 2742.