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Bistümer und Pfarreien. Es sollen demnach in ganz Frankreich10 Erzbistümer und 50 Bistümer errichtet werden. In jedem Can-ton soll wenigstens eine Pfarrei, daneben aber je nach dem Be-dürfnisse vom Bischof im Einvernehmen mit dem Präfekten nocheine Anzahl Succursal- oder Hülfspfarreien errichtet werden. DiePfarrer und Hülfspfarrer werden vom Bischöfe ernannt. Der Papsthatte bereits vorher die alten Erzbistümer und Bistümer aufge-hoben und die Errichtung der von der französischen Regierungvorgeschlagenen genehmigt. Der Cardinallegat Caprara, der vompäpstlichen Stuhle mit ausserordentlichen Vollmachten ausgestattetwar, machte am 9. April 1802 die päpstliche Circumscriptions-Bullebekannt, unterdrückte alle bestehenden Pfarreien und fordertedie zu installierenden neuen Bischöfe zur Einrichtung der neuenPfarreien auf 1 ).
Bei dieser neuen Einteilung blieb der alte Zusammenhang,wenigstens soweit es sich um das linke Rheinufer handelt, unbe-rücksichtigt; die Organisation lehnte sich nämlich an die vorhan-denen Departementsgrenzen an. Der Kölner Stuhl verlor seinenMetropolitan-Charakter und wurde sogar nach Aachen verlegt.Trier behielt zwar seinen Bischofssitz, aber die erzbischöflicheWürde wurde auch ihm genommen. Beide Bistümer verloren ansehn-liche Teile ihrei" ehemaligen Sprengel.
Für den linksrheinischen Teil der Rheinprovinz kommen fol-gende der neuen Erzbistümer und Bistümer in Betracht:
I. Erzbistum Besangon:
Bistum Metz mit den Departements: Moselle und Forets.
II. Erzbistum Mecheln :
Bistum Lüttich mit den Departements: Ourthe und Meuse in-ferieure.
Bistum Aachen mit den Departements: Roer 2 ) und Rhin et
Moselle.
!) Hermens, I. S. 605 ff'.
2 ) Nachdem Wesel dem Eoerdepartemcnt einverleibt war, wurdedie Festung- Wesel nebst Rayon durch Dekret des Cardinais Caprara vom8. März 1808 mit dem Bistum Aachen vereinigt. Hermens, III. S. 271.— Die am 25. Januar 1807 mit dem Roerdepartement vereinigte Bislicheroder Büdericher Insel war bereits mit dem Bistum Aachen vereinigtworden durch Dekret vom 1. Sept. 1807. (Präf.-Akten des Roerdpts. von1808, S. 37.)