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Bistum Trier mit dem Departement Sarre.
Auch Mainz, welches Sitz eines Bischofs geblieben war, unter-stand dem Erzbistum Mecheln.
Wie bei der Circumscription der neuen Bistümer die Departe-mentsgrenzen, so wurden bei der Abgrenzung der neuen Pfarreiendie Cantonsgrenzen zu Grunde gelegt. In jedem Canton wurdeeine Cantonalpfarrei errichtet, in den volkreichen StadtcantonenKöln, Aachen, Koblenz mehrere; auch in dem ländlichen, aberweitausgedehnten Canton Kheinbach wurden 2 Pfarreien für nötigerachtet 1 ). Innerhalb der Cantone wurden dann noch den orga-nischen Artikeln gemäss nach Bedürfnis Succursal-, Annexkirchenund Kapellen errichtet.
Die neue Pfarrorganisation scheint auf Schwierigkeiten ge-stossen zu sein; sie kam erst in den folgenden Jahren zur Aus-führung 2 ).
Für das Bistum Aachen erfolgte die neue Umschreibung derPfarreien etc. unterm 10. Ventöse XII (1. März 1804), für dasBistum Trier unterm 20. Ventöse XI (11. März 1803) 3 ). ImLaufe der folgenden Jahre sind jedoch Veränderungen eingetreten,wie sich im einzelnen aus einer Vergleichung der vorhandenenQuellen ergiebt 4 ). Für die übrigen Bistümer sind mir die neuen
x ) Hüffer, Forschungen auf d. Gebiete d. französ. u. rhein. Kirchen-rechts. Bistum Aachen, S. 220 und 221.
2 ) Vgl. d. bezügl. Worte in dem Dekrete des Bischofs Berdolet beiHüffer a. a. O. und die Angaben in dem Annuaire des Moseldepartementsfür 1804, S. 108. •
3 ) Hüffer, a. a. O. — Blattau, Statuta synodal. VII. S. 83 ff.
4 ) In dem Dekrete des Bischofs Berdolet ist Marienforst als Can-tonalpfarrei für Bonn-Land genannt. Im Handbuch für das Rhein- undMoseldepartement für das Jahr 1809 ist Lessenich als Cantonspfarrei fürden genannten Canton aufgeführt. Statt der im Dekrete genanntenCantonspfarrei Ulmen wird in dem betr. Handbuch die Cantonalpfarrei zuÜss erwähnt. Am Ende der französ. Herrschaft muss indessen Ulmenwieder Cantonalpfarrei gewesen sein. Handbuch f. d. Rhein- u. Mosel-departement für 1812 u. Bulle De salute animarum vom 16. Juli 1821,vgl. bei Blattau VII, S. 574 die betr. Stelle! Für den Canton Bergheimist 1804 Bergheimerdorf als Cantonalpfarrei aufgeführt. Im Annuaire fürdas Roerdepartement für 1809 ist Bergheim angegeben.
Die Succursalpfarr-Einrichtung unterlag mehrfachen Veränderungen.Am 11. Prairial XII (31. Mai 1804) erscheint bereits ein kaiserlichesDekret über eine neue Umschreibung der Succursalen. Nach Erlass