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Moreaus und Napoleons Erfolge gaben auch diesem Kriegeeine für Frankreich günstige Wendung, und im Frieden von Lune-ville, 9. Februar 1801, musste Oesterreich abermals die Fest-setzungen des Friedens von Campo Formio anerkennen, und auchdas Reich willigte in die Abtretung des linken Rheinufers. Da-durch erst war dieses völkerrechtlich ein Teil Frankreichs ge-worden. Das Gesetz vom 18. Ventöse IX (9. März 1801) er-klärte die eroberten Länder des linken Rheinufers als integrierendenBestandteil der französischen Republik 1 ). Die von Rudier de-kretierte Einteilung wurde durch Bcschluss der Consuln vom16. Messidor X (5. Juli 1802) bestätigt 2 ). Am 1. Vendemiaire XI(23. September 1802) endigte 3 ) das Amt des commissaire generaldu gouvernement und mit ihm die Ausnahmestellung der 4 rheini-schen Departements. Mit diesem Tage trat die Verfassung derRepublik in Kraft, und die Bewohner gelangten in den vollen Ge-nuss der Rechte französischer Bürger.
Das ursprünglich holländische Dorf Schenkenschanz auf dergrossen Rheininsel nördlich von Cleve bildete eine winzige En-clave im Canton Cleve, Departement Roer. Bis 1795 war es mitMillingen und Seeland verbunden und hat seitdem als selbständigeKirchengemeinde bestanden *). Seit dem Vertrage vom 24. Mai 1806 5 )war es königlich niederländisch. Gemäss Vertrag vom 16. März 1810musste der König von Holland das Land südlich der Waal anNapoleon abtreten °). Durch Dekret vom 9. Juli 1810 wurde dasKönigreich Holland dem Empire einverleibt 7 ). Die zuerst annek-tierten Landstriche waren schon gleich nach ihrer Besitzergreifung— nach Abzug eines Teiles, welcher zum Departement beider Ne-then als neues Arrondissement hinzukam ■— in die 2 neuen De-partements Bouches de l'Escaut und Bouches du Rhin geteilt.Letzteres war das östliche der beiden; es grenzte an das Roerde-partement und war durch Dekret vom 26. April 1810 s ) organisiert
i) v. Daniels, IV. S. 225 und Gräff, I. S. 448.
2 ) v. Daniels, IV. S. 403; Gräff, I. S. 480.
3 ) v. Daniels, IV. S. 402; Gräff, I. S. 480.
4 ) Mitteilung des Bürgermeisteramts Kellen, Kreis Cleve.
5 ) De Clercq, II. S. 165.
6 ) De Clercq, IL S. 328.
') Bullet. IV, 299, no. 5724, Art. 1.8 ) Bullet. IV, 289 u. 290, no. 5487.