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zwar gerade gegenüber der wichtigen Mainlinie geschaffen. Umauch am Niederrhein eine solche gegen Norddeutschland gerichtetePosition für immer zu besitzen, erfolgte auf Napoleons Veranlassungam 21. Januar 1808 der Senatsbeschluss, dass die Festung Weselnebst zugehörigem Rayon dem französischen Reiche einverleibtsei. Wesel bildete einen besonderen Canton und ward dem Roer-departement zugewiesen 1 ). Letzteres bestand also von 1808 bis1813 aus 41 Cantonen.
In den Departements der Saar und der Mosel fanden nochVeränderungen statt, welche teilweise auch die heutige Rhein-provinz betreffen. Durch Dekret vom 18. Juli 1806 wurde derSitz des Friedensgerichts von Launsdorf nach Sierck verlegt 2 ).Durch Dekret vom 5. April 1813 wurden mehrere Gemeinden desSaardepartements an das Moseldepartement und mehrere Gemeindendes letzteren an das Saardepartement abgetreten 3 ). Die vom Saar-departement abgetretenen liegen ausserhalb der Rheinprovinz:Mairie Ruhlingen mit Ruhlingen, Lixingen, Hundlingen und MairieSettingen mit Settingen und Didingen; letztere Mairie bildeteeine Enclave des Moseldepartements. Die von letzterem abge-tretenen Ortschaften sind die Gemeinden Buweiler, Castel undCastenbach, jene bis dahin Tholeysche Enclave zwischen den Can-tonen Hermeskeil und Wadern, welche dem Canton Wadern ein-verleibt wurde. Damit ist wenigstens einigermassen die für dieVerwaltung wünschenswerte Abrundung der beiden Departementshergestellt worden.
Dieser Zustand blieb bis zum Ende der französischen Herr-schaft und kommt auf der Karte zum Ausdruck.
Nach der Organisation blieb das Amt des commissaire ge-neral du gouvernement noch mehrere Jahre bestehen, und die4 rheinischen Departements nahmen während dieser Zeit eine be-sondere Stellung ein. Der Generalcommissar, welcher dem Justiz-minister unterstand, entschied, welche französischen Einrichtungenund Gesetze in Kraft treten sollten, und letztere hatten nur dannGültigkeit, wenn sie durch ihn als „reglemens" verkündigt waren.Diese Ausnahmestellung wurde durch den zweiten Coalitionskriegverlängert.
!) Bullet. IV. 175, no. 2945.
2 ) Bullet. TV. 108, no. 1797.
3 ) Bullet. IV. 479, S. 642.