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jener Zeit, aber wertlos für die Herstellung der politischen undadministrativen Karte der französischen Zeit.
Auf eine Anfrage nach den erwähnten Karten beim General-stabsarchiv wurde der Bescheid zuteil, dass dieselben weder imGeneralstabsarchiv noch in einer andern militärischen Sammlungvorhanden wären. Gleichzeitig machte der Abteilungsvorsteher,Herr Oberstlieutenant von Leszczynski, auf einige andere im Ge-neralstabsarchiv befindliche französische handschriftliche Kartenaufmerksam und stellte sie zur Verfügung. Es waren einigeOriginale und Pausen, welche Teile des Roerdepartements sowiedie ehemalige Herrschaft Gimborn-Neustadt darstellten, in ver-schiedenen Massstäben und mit Ausnahme der letztgenannten vonGenie-Offizieren hergestellt. Die das linke Rheinufer betreffendenenthalten alles, was für Militärs von Wichtigkeit ist, aber — odervielleicht eben darum — mit einer Ausnahme keine Grenzen. Ansich zum Teil sehr schön, namentlich in der Darstellung dorfeinsten Höhenunterschiede, haben sie für den vorliegenden Zweck,abgesehen von den Strassen, keine. Bedeutung. Ob und inwiefernsie mit den Tranchotschen Arbeiten in Zusammenhang stehen,vermochte ich nicht zu erkennen. Die Karte der Herrschaft Gim-born-Neustadt, eine feinere Copie der im Staatsarchiv zu Düssel-dorf befindlichen gleichen Karte, enthält dagegen die Grenzender Kirchspiele, Bauerschaften und Rittergüter.
Von andern das linke Rheinufer betreffenden handschrift-lichen Karten aus jener Zeit, soweit sie mir bekannt geworden,sind noch als wertvoll hervorzuheben: die Karte des CantonsKreuznach, welche auf genauen Vermessungen beruht und Mairie-und Gemeindegrenzen enthält; sie ist in 1 : 40000 sauber ausge-führt und befindet sich in der Landesbibliothek in Strassburg;ferner die im Staatsarchiv zu Düsseldorf verwahrte Übersichts-karte der Mairien Geldern und Pont in 1 : 10000 vom Jahre 1810.
Die für das rechte Rheinufer in Betracht kommenden ge-druckten gleichzeitigen Karten zeigen mit einer Ausnahme die-selben Mängel, wie die des linken Rheinufers. Einige im kleinenMassstabe geben die Gebietsveränderungen des Jahres 1803 an,aber sehr allgemein. Was die spätere französische Organisationanlangt, so gab es bis zum Jahre 1809 noch keine mit den neuenadministrativen Grenzen, wie aus einem Vermerk auf einer Kartedes Grossherzogtums Berg hervorgeht, welche die Zollstätten nebst