-^la-den Rhein geschickt und mit der Leitung der Vermessungen undAufnahmen betraut war, ist bekannter. Die Arbeiten wurden mitEifer und Exaktheit in Angriff genommen und gefördert, und soentstand die Karte der 4 vereinigten Departements des linkenRheinufers („carte des quatre departemens reunis de la rive gauchedu Rhin"), welche bis zum Jahre 1810 für einen grossen Teil deslinken Rheinufers vollendet war und von der französischen Re-gierung als die beste der im Wettbewerb eingelieferten karto-graphischen Arbeiten bezeichnet wurde.
Beim Zusammenbruche der französischen Herrschaft wurdennatürlich diese Arbeiten, welche damals ihrem Abschlüsse nahewaren, unterbrochen. Infolge des Friedensschlusses vom 30. Mai 1814niusstcn die Arbeiten der Commission, welche inzwischen nachParis gebracht worden waren, an Preussen ausgeliefert werden 1 ).Was aus den Originalblättern jener Karte nach der preussischenBesitzergreifung geworden ist, darüber habe ich leider nichts er-fahren können. Im Katasterarchiv zu Aachen vermutete ich siezunächst, da die Commission in Aachen ihren Sitz gehabt und vondort aus auch ihre Arbeiten begonnnen hatte. Nach einer Mit-teilung der kgl. Regierung ist aber ausser einer Netzskizze derDreieckspunkte erster Ordnung nichts von Tranchotschen Kartenvorhanden. Dagegen teilte die kgl. Regierung zu Düsseldorf mit,dass im dortigen Archiv Karten des Obersten Tranchot aufbewahrtwürden.
Eine Besichtigung der fraglichen Karten an Ort und Stelle ergabindessen, dass es nur Copien der Tranchotschen Karten waren, welche,noch in französischer Zeit angefertigt, zwar alle Details, aber keineGrenzen weder der Gemeinden noch sonstiger Verwaltungsbezirke ent-hielten. In der oben angezogenen Schrift wird nämlich ausdrücklichgesagt, dass die Originalkarten Gemeinde-, Cantons-, Arrondissements-und Departementsgrenzen enthalten haben, und dieser Umstandwürde der Karte für die vorliegende Aufgabe einen ganz besonderenWert verliehen haben. Jene in Düsseldorf aufbewahrten 45 Blätterin 1 : 10000 nebst Übersichtsblatt in 1 : 250000 (ungefähr denlinksrheinischen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf umfassend)sind daher wohl ein Beleg für den kartographischen Fortschritt
J ) De Clercq, II. S. 423, Art. 31.