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ihrer Einteilung enthält und speziell zum Gebrauche der Zollbe-amten herausgegeben ist. Diese Karte will auch gleichzeitig einemandern Zwecke dienen und giebt die administrative Einteilung desGrossherzogtums im grossen; sie war aber für die vorliegendeKarte der französischen Zeit nach dieser Kichtung hin nicht ver-wendbar. Die einzige mir bekannt gewordene gedruckte Land-karte, welche die administrative Einteilung berücksichtigt, ist derTopographisch-militärische Atlas von dem Grossherzogtume Hessen,dem Herzogtume Nassau und dem Fürstentume Wal deck in 18 Sect.herausgegeben von dem Geographischen Institute, Weimar 1813.Nach einem Vergleich mit meiner Karte ergiebt sich, dass die injenem Atlas im Grossherzogtum Berg eingezeichneten administrativenGrenzen wohl Cantonsgrenzen vorstellen sollen. Sie sind indessensehr allgemein gehalten, und eigentümlicher Weise sind die Cantons-hauptorte in keiner Weise hervorgehoben. Von einer Verwertungdes Topographisch-militärischen Atlas konnte, abgesehen von denHauptstrassen und den allgemeinen Umrissen für den ausserhalbder Rheinprovinz liegenden Teil des Siegdepartements — für den keinanderer kartographischer Anhalt vorlag — natürlich keine Kedesein. Bei einer Vergleichung mit den mir genau bekannten Ge-genden ergaben sich manche Fehler.
Auch für den ehemals nassauischen Teil der Rheinprovinzhabe ich keine gedruckte Karte mit administrativer Einteilunggefunden. Nur eine, die Karte der Länder am Rhein von Coblenz,der Mosel und Lahn südlich bis Mannheim etc. von Mannert, 1812,— im übrigen nur eine etwas veränderte Neuauflage der gleichenKarte vom Jahre 1803 — giebt die südliche Grenze des Gross-herzogtums Berg und die des Herzogtums Nassau nach den letztenGebietsveränderungen.
Gegen dieses mangelhafte Kartenmaterial sticht eine preussi-sche Generalstabskarte erheblich ab. Weil sie eine militärischeist, enthält sie das für meine Aufgabe Wertvolle, die politischenund administrativen Grenzen, leider nicht; aber sie muss erwähntwerden als eine für jene Zeit vortreffliche Leistung, wie sie meinesWissens das linke Rheinufer bis dahin nicht aufzuweisen hatte.Es ist die Karte des Generalmajors von Le Coq, von der 2 grosseBlätter im Kölner Stadtarchiv verwahrt werden. In einem Punktesind sie indessen auch für die Karte der französischen Zeit wert-voll, nämlich ir" Bezug auf die Strassen. In dieser Hinsicht sind