XIII
mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich. BeiStimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Über die Verhandlungen nimmt der Schriftführer ein Proto-koll auf, welches von ihm und dem Vorsitzenden vollzogen undgleich den übrigen Akten vom Vorsitzenden aufbewahrt wird.
§ ILDer Schatzmeister führt und verwahrt die Kasse der Gesell-schaft. Er hat dem Vorstande jährlich eine mit Belegen verseheneÜbersicht des Vermögensbestandes einzureichen, welche zu den Aktengenommen wird. Diese Übersicht umfasst das abgelaufene Geschäfts-jahr, welches vom 1. Januar bis 31. December gerechnet wird, undwird in der ersten Vorstandssitzung des neuen Jahres vorgelegt.
§ 12.Zum Geschäftskreise der Hauptversammlung, in welcherjeder persönlich erscheinende Stifter, Patron oder Mitglied der Ge-sellschaft Stimmrecht hat, — die Städte, welche Stifter oder Patronesind, werden vertreten durch ihre Bürgermeister, andere Korpora-tionen oder Vereine durch die von ihnen Beauftragten, — gehört:
1. die Wahl und Ergänzung des Vorstandes (§ 6),
2. die Wahl von Mitgliedern der Gesellschaft nach § 2No. 3, b,
3. die Entgegennahme des Berichtes, welchen der Vorstandüber die Arbeiten des letzten und den Arbeitsplan desnächsten Jahres erstattet,
4. die Entlastung des Schatzmeisters wegen der Rechnungüber das abgelaufene Jahr,
5. jede Aenderung der Satzungen,
6. die etwaige Auflösung der Gesellschaft und die Verfügungüber das bei der Auflösung vorhandene Vermögen.
§ 13.
Die Hauptversammlung findet jährlich in den ersten drei Mona-ten statt.
Der Vorstand stellt die Tagesordnung fest. Der Vorsitzendeladet die Stifter, Patrone und Mitglieder durch Zuschrift unter Mit-teilung der Tagesordnung ein.
Ausserordentliche Hauptversammlungen finden statt, so oft derVorstand dies für erforderlich hält, sowie wenn 20 stimmberechtigte