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Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
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rden.hier-derenin derHerrjedenalten,mit inundallemrkuneimenStadthinderteben

05 (49) so-Teben=Recess.Achdem auch bey Verlesung des heut Dato unterschrie-benen Religions-Recess, noch ein und anders von Chur-Brändenburgs Liebd. und Unseren Räthen erinnertund darüber gleichfals sichere Abred getroffen worden, wie vonPuncten zu Puncten hernach folget:1. Weilen der Frey-Herr von Quadt zu Creutzbergen wegen despro luminaribus Ecclesiae oder Leuchten=Zehends zu Nieder-morniter, so Krafft obgedachten Recess den Catholischen zu resti-tuiren ist, sustiniret, daß solches keine zu Geistlichen oder Kirchen-Sachen gewidmete Reuthen / sondern seyn eigen Gut seye / damiter seinem Belieben nach schaffen könne, so soll zwarn die Politiodeßhalben in dem Receß nicht geändert / Jhme von Creutzbergendennoch frey stehen, sein Angeben innerhalb drey Monathen derGebühr zu beweisen, und soll solchen Falls er damit nicht beschwe-ret werden.2. Wegen der bey Restitution der Vicareyen B. M Virginisin Uden der Reformirten Gemeine daselbst vorbehaltene fünff undzwantzig Rthlr. jährlichs, weilen Catholischen, theils sustinirtwird, daß vor und in dem Jahr 1651. besagte Gemeine solche 25.Rthlr. darauß nicht genossen habe / ist gut befunden / daß zwarn derReceſs darumb nicht geaͤndert werden / die Catholiſche aber hiemitversichert seyn sollen/ daß/ wan sie ihr Angeben beweißlich darthunwerden / ihnen gedachte Vicarie gantz und ohne jetzt gemelten Vor-behalt völlig restituirt werden solle.3. Weilen Herren Pfaltz-Neuburgische auch sustininiret / daßdie vor den Catholischen Schulmeistern zu Weeze repetirte zehnMorgen Landes nicht allein in dem Jahr 1624. sondern auch selbstAnno 1658. von gedachten Catholischen Schulmeistern rühig ge-nossen seynd / ist verglichen / daß wan die Catholische solches beweißlich darthun würden / obgedachtes Land der Cathol. Schulen zuWeeze restituiret werden solle.