rden.hier-derenin derHerrjedenalten,mit inundallemrkuneimenStadthinderteben
05 (49) so-Teben=Recess.Achdem auch bey Verlesung des heut Dato unterschrie-benen Religions-Recess, noch ein und anders von Chur-Brändenburgs Liebd. und Unseren Räthen erinnertund darüber gleichfals sichere Abred getroffen worden, wie vonPuncten zu Puncten hernach folget:1. Weilen der Frey-Herr von Quadt zu Creutzbergen wegen despro luminaribus Ecclesiae oder Leuchten=Zehends zu Nieder-morniter, so Krafft obgedachten Recess den Catholischen zu resti-tuiren ist, sustiniret, daß solches keine zu Geistlichen oder Kirchen-Sachen gewidmete Reuthen / sondern seyn eigen Gut seye / damiter seinem Belieben nach schaffen könne, so soll zwarn die Politiodeßhalben in dem Receß nicht geändert / Jhme von Creutzbergendennoch frey stehen, sein Angeben innerhalb drey Monathen derGebühr zu beweisen, und soll solchen Falls er damit nicht beschwe-ret werden.2. Wegen der bey Restitution der Vicareyen B. M Virginisin Uden der Reformirten Gemeine daselbst vorbehaltene fünff undzwantzig Rthlr. jährlichs, weilen Catholischen, theils sustinirtwird, daß vor und in dem Jahr 1651. besagte Gemeine solche 25.Rthlr. darauß nicht genossen habe / ist gut befunden / daß zwarn derReceſs darumb nicht geaͤndert werden / die Catholiſche aber hiemitversichert seyn sollen/ daß/ wan sie ihr Angeben beweißlich darthunwerden / ihnen gedachte Vicarie gantz und ohne jetzt gemelten Vor-behalt völlig restituirt werden solle.3. Weilen Herren Pfaltz-Neuburgische auch sustininiret / daßdie vor den Catholischen Schulmeistern zu Weeze repetirte zehnMorgen Landes nicht allein in dem Jahr 1624. sondern auch selbstAnno 1658. von gedachten Catholischen Schulmeistern rühig ge-nossen seynd / ist verglichen / daß wan die Catholische solches beweißlich darthun würden / obgedachtes Land der Cathol. Schulen zuWeeze restituiret werden solle.