05 (48) So-macht, oder werden künfftig gemacht, eingewendet werdenMassen dan zu desto mehrerer Vesthaltung verglichen, daßdie bey dem im Jahr 1666 zu Cleve auffgerichtetem Hauptund Erb-Vergleich bedungene Garantie auch auff diesePausch-Handlung extendirt seyn solle. Zu Urkund undStet-Vest-Haltung seynd hierüber zwey gleich lautende Recessus auffgerichtet / und von denen dazu Committirten hier-unten benentlichen Räthen unterschrieben / und mit derenPittschafften besiegelt worden. Geschehen zu Collen an derSpree / den 26 Aprilis Anno 1672.(L.S.) Otto Frey-Herr (L.S.) Johan Arnold Frey Hervon Leeradt.von Schwerin.(L.S.) Laurentz Christoff (L.S.) Frantz Frey=Herrvon Gise.Somnitz. m. m.(L. S.) Johan Koppen. (L.S.) T. A. Henr. Stratman.Als haben Wir obangeregten Vergleich in allen und jedenseinen Clausulis und Punctis ratificirt und genehm gebaltenratificiren / approbiren und halten auch denselben hiemit inallen und jeden seinen Clausulis und Punctis genehm, undversprechen bey Unseren wahren Fürstlichen Worten, allemdem jenigen / so obgesetzt / vor Uns / Unsere Erben und Postentät nachzukommen, treulich und ohne Geserde. UrkundUnsers Hand-Zeichens und hervor gedrucktem GeheimenCanzeley-Secrets. Geben in Unserer Residentz-StadtDüsseldorff den 11. Junii Anno ein tausend sechs hundertzwey und siebentzig.Philipp Wilhelm.(L.S.)Neben
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