des
atuhinrreirdchen
65 (23) 50sich also zu denen Beneficiis qualificiren / gestalt dan ohne sol, tura iuge-gelaſſerche vorhergehende und producirte Qualification Ihre Chur- werden.fürstl. Durchl. keinen Römisch-Catholischen Geistlichen ad-mittiren wollen.Haltung der§. 6. Hiernegst so mögen Ihrer Churfürstl. Durchl. Röt. Feye=Tägenund Procesmisch-Cathol. Unterthanen frey und unverweigert die Röm. sonen.Cathol. Feyer-Tagen in ihren Kirchen und Häuseren feyren,auch Processiones, an welchen Orthen sie hergebracht / nebensanderen ihren Ceremonien behalten / und soll ihnen darinvon denen Augspurgischen Confessions-Verwandten / Reformirten und Lutherischen in vorgedachter Ihrer Churfl.Durchl. Landen keine Hinderung noch Eintrag geschehen / zurAergernüß keine Ursach gegeben / viel weniger sie beschimpffetoder andere Insolentien wider sie verübt / auff allen unverhoff-ten Fall aber der jenige / welcher solches deüoch thut / ohne Ver-zögerung gebührend / und wie ers verdienet / gestraffet werden.Es soll aber auch weder sonsten, noch auch etwa hierdurchkein Augspurgischer Confessions-Verwandter weder Refor-mirter noch Lutherischer an einige der Röm. CatholischenFeyr-Täge und derselben Observir- und Haltung noch auchan einige andere deroselben Ceremonien / sie heischen und ha-ben Nahmen wie sie wollen, gebunden oder dazu im geringsten gehalten seyn.§. 7. Auch sollen die Römisch-Catholische keine Proclama-Proclama-tionestiones dimiſſoriales oder Copulationes bey denen EvangeCopulatiolischen suchen / sondern es soll gnug seyn / wan sie sich in ihrerReligion nechst gelegenen Gemeinen proclamiren / und wosie wollen / copuliren lassenARTICULUS VI.Hertzogthumben Gülich und Berg.§. 1. Anreichend nun die Hertzogthümer Gülich und Ber=Evangeli-sche sollenge / da lassen des Hrn. Pfaltz=Graffen Fürstl. Durchl. die Aug gehandhabtspurgische