Exercitiapublica derEvangelischen Lu-therischenReligionExerciziapublica deEvanscher ReformirtenIn StädtenFlecken undDörffern-.
⸸ⵔⴶ ( 26 ) Sc.§.5. So viel nun die Augspurgische Confessions-Ver-wandte Lutherischer Religion anlanget / bleiben dieselbe beyihren öffentlichen Religions-Ubungen / und was denen an-klebet, als: 1. Zu Düren. 2. ZU Stolberg. 3. Zumünde.4. Zu Kindsweiler.§. 6. Restituiret und gestattet wird ihnen aber das Exerci-tium Religionis publicum, und was demselben anklebet / als1. Vor der Stadt Gülich an statt Engelsdorff dergestaltdaß des Predigers Wohnung und die Schule in der StadtGülich gehalten und angestellet werden möge.2. Auffm Zweiffel und 3. zu Menzeradt vor Monjoye undsolche cum omnibus Annexis.ARTICULUS VII.Herzogthum Berg.§. 1. So viel das Hertzogthum Berg angehet, sollen dieAugspurgische Confessions-Verwandte Reformirter Reli-gion an nachfolgenden Orthen die Exercitia publica, Kirchen/ Capellen und Schulen mit denen darzu gehörigen Pastorat-Kirchen-Küsterey- und Schul-Renthen, WiedenhöfenVicarien und deren Auffkümpsten / inmassen sie solche biß datoexerciret / inne gehabt und genossen / auch künfftig unbein-trächtiget haben und behalten. Als:2. Zu Cronenburg.1. Zu Elberfeld.4. Zu Haen3. Zu Hilden.6. Zu Somborn,5. Zu Waldt.8. Zu Neviges.7. Zu Langenberg.9. Zu Mülheim an der Ruhr.10. Zu Wülffrath.11. Zu Wermeskirchen. 12. Zn Dühn.13. Zu Radt vorm Wald. 14. ZU Sohlingen.15. Capellam S. Antonii auff der Thönes=Heyden mitder Vicarey S. Antonii.16. Ca