08 (62) SeFolgt HöchstgemelterIhrer Fürstlicher DurchleuchtRatification.INd dan Uns der unterthänigster Bericht gesche-hen, daß dieser beyder Puncten näherer Vergleich allerOrths nicht verkündet, noch durchgehends Unseren Un-terthanen zur Wissenschafft gebracht worden; Als haben Wirsbevorab / damit die Evangelisch-Reformirte und Luthe-rische der Feyr-Tägen halber sich darnach zu betragen, und kei-ner sich Unwissenheit halber entschuldigen mögen / vermittelsdieses offenen Edicti zu Jedermans Verhaltungs mässigen Be-tracht aller Orthen zu publiciren verordnet. Euch allen undjeden obgemelt gnädigst befehlend, / auff ob inserirten beyderPuncten näheren Vergleich als wan derselbe dem Religions-Recess vom 26. Aprilis 1672. einverleibt wäre / unter ArbitrariStraff, womit die Contraventores ohnnachlässig belegt wer-den sollen / steiff und pest zu halten. Urkund Unsers Hand-Zeichens und hervorgedruckten Cantzeley=Secrets Siegels.Düsseldorff den 16. Julii 1686.Johann Wilhelm.(L.S.)Geschäft
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
Seite
62
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten