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95 (43) So-niessen / jedoch daß er der andern Religion zugethanen einigeAergernuͤß würcklich nicht gebe, sondern sich überall beschei-dentlich verhalte / und sein Ambt mit gebührender Subjectionund Gehorsam der Land- und Policey-Ordnung nach (inso weit dieselbe in Instrumento Pacis zugelassene Religionnicht concerniret / und diesem Vergleich nicht zuwider ist) verrichtet / und zu keiner Unruhe oder Verwirrung Ursach geben.Die jenige§. 20. Wobey gleichwohl außbedungen worden / weil die welche sichdes privatifreye Bürgerliche Beywohnung beyderseits UnterthanenExercitijohne Unterscheid der Religion Vermöge Frieden-Schlusses gebrauchenwollen /und dieses Vergleichs ungehindert seyn und bleiben/ und alsosollen einigPublicumkeiner der obgemeldten dreyen Religionen zugethaner Eingenit anstellersessener seiner Religion halber über kurtz oder lang / wovon in oder einfüh-ren mögen.Inſtrumento Pacis Art. 5. §. Conventu autem eſt, ut à Ter-ritoriorum Dominis, &c. disponirt ist zu emigriren genö-thiget/ weniger außgewiesen/ noch vertrieben werden soll. Soist doch hiemit außdrücklich versehen, verglichen und verord-net, daß die jenige, welche sich des privati Exercitii Vermögedes Frieden-Schlusses und dieses Recesses in ihren Häuserengebrauchen wollen / dennoch niemahls befügt und berechtigetseyn sollen, ob sie sich gleich in einer Stadt, Pfarr oder Ge-meinde in guter Anzahl befinden mögten / sich zusammen zuthun / und einig publicum Exercitium unter sich anzustellenoder einzuführen / das Publicum aber an Orthen / da es son-sten in der Nähe / in öffentlicher Ubung / wie obgemelt / zu fre-quentiren, und sich desselben zu gebrauchen.§. 21. Ferner sollen in den Hertzogthumen Gülich, Cleve Alleskircheund Berge / auch Graffschafften Marck und Ravensberg allePræbenden.Kirchen / Clöster / Capellen / Hospitalen / Praelaturen / Præben- Beneficien.rc. sollenden / Canonicaten / Pastoraten / Vicarien / und andere Geistli= von der Collatoribusche Beneficien, wie auch Schulen, und alle darzu gehö-in Behufsolcher Re-rige Renthen Einkünffte und Gefälle, wan sie hinführo va-ligion, wo,ciren oder verfallen / von den Patronis und Collatoribus zu bey sie zurZeit letzterE 1Behuf