Druckschrift 
Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
Seite
25
Einzelbild herunterladen
 

te alsinnervollenwasrestsionsthumorhertgundPfarr-rossen

98 (25) So-an Röm. Catholische / es seye auff was Art und Weise es immerwolle / kommen / oder transferiret werden / oder der Besitzer zusolchem öffentlichen GOttes-Dienst sein Hauß länger nichtdazu verstatten könte oder wolte, auff solche Fälle nichtedestoweniger das Exercitium publicum continuiret / undin den Dörfferen Groß-Bullesheim und FlammersheimKirchen und Schulen gebauet / und alle Annexa ExercitiiPublici geübet werden.§. 3. So viel aber die übrige Evangelische ReformirteAdeliche Häuser in Specie Lürcken / Vercken / Merotgen / Se-verich Berg vor Floßdorff, Luidendorff, Bolheim und Dur-weiß/ꝛc. angehet/ darauff solle gleich wie biß anhero der Got-tes-Dienst / doch mit Zulassung der benachbahrten Reformir-ten Religion Familien ohne Parochialibus geübet werden.Gleichwie auch denen Adelichen Röm. Catholischen in demHertzogthum Cleve auff ihren Häuseren eben dergleichenGOttes-Dienst verstattet / ob sie gleich weder publicum nochprivatum Exercitium bißhero darauff gehabt hätten.§. 4. Restituiret aber und gestattet soll ihnen den ReforDen Reformirten werden das publicum Religionis Exercitium cum mixten sol-das öffentliomnibus Annexis und sie hiemit und Krafft dieses Macht ehe Exerci-tium inbe-haben / und befügt seyn / dasselbe nunmehr auch einzuführen neuen Der-und auffzurichten.theren restikurret und1. Vor der Stadt Gülich auff dem Acker Käysers-Kamp gestattetgenant / und allernechst der Carthäuser Mühle gelegen / oderauff den zwischen höchstgemel. Ihrer Fürstl. Durchl. und dergemelter Carthäuser Mühle gelegenen Grund eine Kirche undKüsters Wohnung zu bauen / des Predigers Wohnung aberund die Schule in der Stadt Gülich zu haben und anzustellen.Es wäre dan daß Ihre Fürstl. Durchl. den Bau dieser Kir-chen an einem bequemen Orth in der Stadt bewilligten. 2. ZuRemagen. 3. Zu Ormundt. 4. München Gladtbach in derVorstadt / Kirche und Schule / und was dem Exercitio publico anklebet.T 2§. 5.