-95 (27) se-16. Capellam S. Reinoldi bey Sohlingen.17. Capellam auff dem Hoff zu Windrath.18. Zu Schöler,19. Zu Hückeswagen.20. In der Stadt Düsseldorff21. In der Stadt Ratingen. 22. Zu Homberg23. Zu Velbert.24. Zu Greffrath.25. Zu Düssel.26. Zu Mettman.27. Auff der Urdenbach. 28. Zu Mülheim am Rhein.29. Zu Ober=Cassel.§. 2. Auff den Adelichen Häuseren.UdelicherHäuseren.1. Auff dem Hauß Lennep.2. Auffm Hause zum Spich.3. In der Delling zu Oleppe.4. Zu Bawyr zu Erckrath5. Auff dem Hause Dorp.6. Auff dem Hause Rott und Elßfeld.Dergestalt wan schon hernegst diese Adeliche Häuser anRöm. Catholische kommen oder transferirt werden, oder derBesitzer seine Religion ändern, daß dennoch auff solche Fälledie Gemeine, so alsdan daselbst sich finden wird, an oder beydenselben oder doch negst gelegenen Ort ihren Gottes-Dienstmit Besuch- und Anhörung der Predigten und Administri-rund des Abendmahls/ und der Tauffe auch Ehe Einsegnungnach wie vor ungehindert üben / und darin continuiren könne.Den Refor§. 3. Hernegst soll ihnen den Reformirten restituirt wer- mitten solletestituirtden 1. Das Exercitium publicum zu Grüten cum Annexis. werden.2. Das simultaneum Romano-Catholicum Exercitium inder Pfarr-Kirche zu Hückeswagen soll abgeschafft, auch dieihnen entzogene halbe Kirchen-Reuthen bey Extradition detRatification über gegenwärtigen Vergleich restituiret / her-gegen aber auch zugleich denen Röm. Catholischen zu Repari-rung der Schloß-Capelle daselbst ein 100. Reichs-Thaler ge-geben und außgezahlt werden. 3. Die Reditus Vicariae B. M.Vir-C 3
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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Seite
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