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PROLEGOMENA.
sich seine geistigen Anlagen. Eben in jenen häuslichen Verhält-nissen aber war, wie es scheint, der erste Anstofs gegeben, derihn der rednerischen Laufbahn entgegenführte. Leider warenseine Angelegenheiten durch die väterliche Verfügung in schlechteHände geraten. Die Vormünder begnügten sich nicht damit, ihremPflegebefohlenen nur das Notdürftige zum Unterhalt darzureichen,die Substanz des Vermögens durch schlechte Bewirtschaftung zuverwahrlosen und ihre sonstigen im Testament ihnen auferlegtenVerpflichtungen unerfüllt zu lassen, sie waren frech genug dasihnen anvertraute Gut förmlich unter sich zu teilen, so dafs nachzehnjähriger Verwaltung, wie sich später ergab, das ganze väter-liche Vermögen, welches Demosthenes selbst auf vierzehn Talenteberechnet 6 ), anstatt auf das Doppelte angewachsen zu sein, bisauf den zwölften Teil des anfänglichen Betrags zusammenge-schmolzen war. Dieses Spiel war nicht etwa sehr geheim betriebenworden, im Gegenteil, die Sache war stadtkundig, die mütterlichenVerwandten des Demosthenes hatten versucht sich ins Mittel zuschlagen 7 ), wiewohl vergeblich, und da von diesen nun keinweiterer Schritt zu seinen Gunsten zu erwarten war, so sah De-mosthenes schon Jahre lang vor Ablauf der Vormundschaft sichpersönlich die Pflicht auferlegt, dereinst das ihm entwendete Ver-mögen gerichtlich zu reklamieren, und somit auch die Notwen-digkeit, sich die zu diesem Zwecke erforderliche rednerischeFähigkeit anzueignen.
3. So lange seine Minderjährigkeit noch dauerte, wird er beider Geringfügigkeit seiner Mittel auf eigene Übungen und aufdas Studium schriftlicher Anweisungen zur Redekunst, unterdenen die des Isokrates genannt wird, beschränkt gewesen sein,und in diese Zeit pafst auch das Geschichtchen, dafs er dem Iso-krates, der tausend Drachmen für den rhetorischen Cursus nahm,nur zweihundert habe bieten können und daher von diesemschnöde zurückgewiesen worden sei. 8 ) Sofort nach Eintritt sei-ner Volljährigkeit jedoch, welcher Ol. 103 2 /s. 366 erfolgte 9 ),that er die ersten Schritte, um seine pflichtvergessenen Vormün-der zur Herausgabe ihres Raubes zu zwingen. Zwei Jahre ver-strichen unter fruchtlosen Verhandlungen: Ol. 104, 1. 364/363endlich betrat er den gerichtlichen Weg und reichte seine Klageein. 10 ) Es läfst sich denken, dafs Demosthenes diesen Zeitraumnicht unbenutzt für seine rednerische Bildung verstreichen liefs.
6) 27, 9 ff. 7) 27, 15. 8) Leb. d. zehn Redner 837<b
9) D. 30, 15. 10) 30, 17.