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rechtlich-politisch organisierten Leben der Gesellschaft Güter vonselbständiger Bedeutung verwirklicht sieht. In welcher besonderenpolitischen Richtung die im Sinn des Kantischen Denkens konse-quente Ausbildung der Staatsphilosophie liegt, und wie weit siesich dann im einzelnen „modern“ gestaltet, kann hier unent-schieden bleiben. Nur ihr allgemeinstes Prinzip und sein Verhältniszum modernen als dem differenzierten Kulturbewußtsein war klar-zulegen.
Wir machen schließlich das Gesagte noch an dem bereits zitiertenAusspruch Kants deutlich, den wir früher zur Kennzeichnung seinesWeltanschauungspathos benutzten, und wir haben dazu um so mehrVeranlassung, als wir bisher gezwungen waren, nicht so sehr dieLehre Kants selbst als vielmehr das ins Auge zu fassen, was notwen-dig aus ihr folgt. Auch hier hilft uns wieder ein Vergleich zweier An-sichten, und zwar bei Kant selber. Er hat eine Zeit gehabt, in derihm das Verständnis für den Eigenwert des sozialen Faktors fehlte.„Ich verachtete den Pöbel, der von nichts weiß.“ Das setzt eine ein-seitige, wenn man will, griechische Weltanschauung voraus, denn„Pöbel“ in dem hier gemeinten Sinn kann es nur für den Intellek-tualisten geben, d. h. Unwissenheit rechtfertigt diese Bezeichnunglediglich dann, wenn man verkennt, wie jedes Individuum, mit demwir irgendwie faktisch sozial verbunden sind, für uns soziale Eigen-bedeutung bekommt und dadurch auch für unser ethisches Bewußt-sein mitbestimmend wird. Die auf den ersten Satz folgenden WorteKants zeigen dann, in welcher Hinsicht sich ein Umschwung bei ihmvollzog. „Rousseau hat mich zurecht gebracht, ich lernte den Men-schen ehren.“ Das schließt die Anerkennung sozialer Eigenwerteein und verträgt sich deshalb schlecht mit der Weltanschauung desIntellektualismus. Ist hier also nicht der Schritt zum modernen Kul-turbewußtsein im Prinzip getan?
Doch das bisher Ausgeführte enthält noch nicht alles, was wir mitRücksicht auf die römischen Bestandteile der modernen Kultur inKants Ethik zu beachten haben. Ein für unseren Zusammenhangwesentliches Moment tritt erst zutage, wenn wir endlich ihr Grund-prinzip gegen das intellektualistische auch so abgrenzen, daß wir eszugleich auf den umfassenderen Begriff des Rationalismusbeziehen.