Hundert des reinen Ertrages, so wird sie dort auf zweibis vier vom Hundert bestimmt.
iz. Je geringer die Quote der jetzt erst allgemeinwerdenden Grundsteuer im östlichen Theile ist, um soleichter ist ihre Einführung. Diese niedrigere Grundsteuererleichtert selbst die Erfüllung der Forderungen, welchedie Besitzer des bisher grundsteuerfreien Eigcnthums aufeine billige Entschädigung machen. — Mit diesem Ge-schäfte sind die nur zu saumselig betriebenen Gemeinheits-theilungen, welche den Ertrag der Grundsteuer steigern,in Verbindung zu stellen.
14. Die Erhebungssätze für die allgemeine Grundsteuerbleiben in dem westlichen Theile des Staates so hoch, alssie vorwaltend schon gegenwärtig sind. Die sich dortfindenden Mängel der Bonitirungen werden ausgeglichen.
ig. Die hierdurch entstehende Ungleichheit in derTheilnahme zur Berichtigung des durch Steuern aufge-bracht werdenden Staatsbedürfniffes wird ausgeglichen:U. durch die Zoll- und Verbrauchssteuer,für ausländische Gegenstände, welche die zweite Ausnahmebildet.
16. Die Tarifsätze derselben bleiben im östlichenTheile des Staates so hoch, als die im allgemeinen be-zweckte Handelsfreiheit, die bisherige Gewohnheit undeine möglich genaue Kontrolle der Gränzen »erstattet,
17. Die Fonds, welche im östlichen Theile bisherin solche Fabriken angelegt sind, die nur mit dem Accise-zwang ihre Existenz gewannen und erhielten, werden nicht,wie es bei schnell eingeführter Handelsfreiheit und niedriger