I.
Einleitung.
^s ist ein herrliches Dcrmachtnlß, das Friedrich, betEinzige, seinem Volke hrilwünschend in seinem Testamentedarbringt, wenn er sagt: „Zn dem Augenblicke
meines Todes werden alle meine Wünsche ausdas Wohl des Staates gerichtet Möge erimmer mit Gerechtigkeit, Weisheit und Kraftregiert werden! Möge eS der glücklichste allerStaaten seyn, durch weise Gesetze und durcheine verständige Verwaltung der Staatsein-künfte!" — Dieses Vermächtnisses Erfüllung istdie einzige Bedingung, unter der des großeli Königsletztes Wort seines letzten Willens, der die zarteste Liebeund die reinste Frömmigkeit bekundet, zu erwarten steht:„Möge der Staat blühen bis ans Ende derZeiten!" -- Wem könnte es unstatthaft dünken, sichjetzt dieser Wünsche zu erinnern, da Friedrichs Großneffe
r