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Die neue Zoll - und Verbrauchssteuer-Ordnung.
dieser Theil der Gesetzgebung vom 26. Maibestimmt, wie das Gesetz realisirt und der Steuerbetrugerhoben werden soll; er zerfallt in folgende Abschnitte:
1) Aufsicht zur Sicherung des richtigen Einganges derSteuern. Z. i bis 55.
2) Erhebung der Steuern, tz. 56 bis iog.
z) Allgemeine Verpflichtung sammtlicher SteuerbeaM-tcn bei Ausübung ihres Dienstes gegen das Pu-blikum. §. 106 bis iog.
4) Uebertretung der Stcuergesetze und deren Strafen,
ß. ioy bis iZy.
Die Aufsicht für die aus dem Auslande kommendenund dahin gehenden -Maaren ist an den Granzbezirk ver-legt, dessen Breite die Oertlichkeit bestimmt, und nachder zweifachen Direktion die eigentliche Granzlinie, und,nach dem Einlande zu, die Binnenlinie bildet. Durchdiese führen Zollstraßen und Nebenwege; der Waaren-transport ist, der Regel nach, aus die erster» beschrankt;ihnen gleich zu achten sind, in Petreff der Kommuni-kation zu Wasser, die mit polizeilich dazu angewiesenenEinfahrten versehenen Häfen (tz. 1 — 5.). Der Trans-port auf Nebenwegen ist nur verstattet bei abgabenfreien,unverpackten Maaren, bei rohen Erzeugnissen einer und