Was wurde gezahlt nach dem alten Tarif?Was soll gezahlt werden nach dem neuen?Wie verhalten sich beide zu den übrigenAbgaben?
im vierten Abschnitte dieser Andeutungen namhaftgemachten Waaren, nämlich: Fremde Weine und Ge-tränke, Zucker und Syrup, Kaffee, Taback, Thee, Reiß,Drangen, Citronen, Mandeln, Rosinen, Speiseöle, Heringe,Sardellen, Austern, Kaviar, Gewürze, Talg, Thran, Wachsund Brennöl, Farbestoffe und baumwollene Zeuge, um-fassen, nach den bisherigen Erfahrungen, die Gegenstände,welche vom Auslande, zu inländischem Gebrauch bestimmt,eingehend, "/-o der Verbrauchssteuer-Einnahme von aus-ländischen Waaren ergeben. Es erhellt aus jenen Notizenferner, daß fünf Sechstheile aller Accise von fremden Er-zeugnissen folgende Waaren: Zucker und Syrup, fremdeGetränke und Kaffee, tragen, daß mithin der Ertrag der^Verbrauchssteuer von ausländischen Gegenständen fastganz aus einer richtigen Behandlung dieser Gegenständelberuht.
Von jenen Waaren sind, nach einem Durchschnittder letzten drei Jahre (1315—17), in den AltpreußischenProvinzen jährlich zur Versteurung gekommen: