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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
Entstehung
Seite
168
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Zugabe,

über

deren Inhalt Niemand mit dem Verfasser rechten mag.

1. >Voll im Preußischen Staate das gesammteSteuerwesen organisirt werden, so sey vor allen Dingendas Staatsbedürfniß festgcstellt; zu diesem gehörtauch die außerordentliche Ausgabe, welche einenwesentlichen, stehenden Artikel des Etats ausmacht.Um recht redlich und willfährig steuernde Staatsbürgerzu haben, ist die offene Darlegung des Staatsbcdürfnissesdas einzige Mittel.

2. Von dem Staatsbedürfniß werde der Theil ab-gesctzt, welcher nicht durch Steuern aufgebracht werdendarf; er crgiebt sich aus der Administration der Regalienund aus dem Ertrage der Domainen.

Z. In wie fern die Regalien fcstzuhalten, zu be-schranken oder aufzugeben sind, bleibt dem Ermessen desväterlich-haushälterisch gesinnten Regenten, und demGange der Zeit überlassen.

4. Die Domainen können dem Staate nur Vortheilgewähren, wenn ihre Benutzung und Verwaltung mit derBelebung der National-Industrie in eine unzertrennlicheVerbindung gesetzt wird; dazu gehört vor allen Dingen,von den Jrrthümern und Mißbräuchen der gegenwärtigenAdministration zurückzukommen. Gerade in den Provinzen,wo der Staat die reichsten Domainen hat, gewähren sieden unbedeutendsten Nutzen und den geringsten reinen,Er-