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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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8 . Der Zustand der gestammten Industrie, der geo-graphischen Verhältnisse, der staatswissenschaftlichcn Er-fahrungen und der bisher in den einzelnen Provinzen Vor-gefundenen Abgabensysteme, entscheidet, bei genauer Erwä-gung vorwaltcnder Motive, für eine Theilung des Staatsin die östliche, undin die westliche Halste.

Zwischen beiden macht die Elbe die Granze; jede andereTheilung ist einseitig und unnatürlich.

y. Beide Hälften haben gleiche Gesetze, gleiche Ab-gaben, gleiche Verwaltung und gleiche Unterabtheilungen.Die letztem besonders müssen zur Vereinfachung des ge-stammten Geschäftsganges gleichmäßig angeordnet werden.Die Verschiedenheit der Eintheilungs-Normen, aus demGesichtspunkte der Steuerverwaltung, der Regierungsbezirke,der landräthlichcn Kreise, der geistlichen Diözesen, der Poli-zei, der Rechtspflege, ist der Staatseinheit nachtheilig.

10. Was besonders die Steuererhebungen betrifft, sogeschieht dieselbe, in Hinsicht aller Abgabearten, nicht alleinnach gleichen Gesetzen, sondern auch nach gleichen Tarifen:

11. Ausnahmen existiren in Hinsicht der letztem:

L.. in Betreff der Grundsteuer.

Dieser wird alles Ertrag gebende Grundeigenthum unter-worfen. Auch die Norm, wonach die Grundsteuer gezahltwird, ist in beiden Theilen der Monarchie gleich, nur dieQuote des Steuersatzes ist in beiden verschieden.

12. Diese Quote ist für die östlichen Provinzen,von der rechten Seite des Elbufers ab, geringer, als indem westlichen Theile. Betragt sie z. B. hier acht vom