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behandelt wird. — So sucht der Verfasser mit großerWarme jeden Nachtheil zu vertreten, derben Anhaltinernaus der Preußischen Steuerverfassung erwachsen kann.Eine sich überall bekundende, lautere Vaterlandsliebe mußgeehrt werden, wo sie gefunden wird; sie ist ja eine herr-liche Eigenthümlichkeit jedes wackeren Deutschen. Mandarf bei dieser Anerkennung indeß nicht verschweigen, daßder Verfasser öfter den Standpunkt des Gesetzgebers fürden Preußischen Staat vergaß, und bestimmte Aussprüchedes Gesetzes übersah, wie er denn z. B. den tz. 14. desvorliegenden Steucrgesetzes gar nicht zu beachten scheint,wo ausdrücklich gesagt ist, daß in den östlichen Provinzen,für alle Gegenstände, welche im Tarife mit mehr alseinem halben Thaler Zoll sür den Centner, es sey bei derEinfuhr, oder bei der Ausfuhr, oder bei beiden zusammen-genommen, belegt sind, dennoch überhaupt nur ein halberThaler für die Durchfuhr entrichtet werden soll, wenn sielinks der Oder eingehen, und entweder unmittelbar, oderauch nach vvrgängiger Lagerung wiederum links der Oderausgeführt werden. —
Die Wichtigkeit einer neuen Preußischen Steuer-und Zoll-Verfassung, hinsichtlich ihrer Wirkung auf diedeutschen Granzstaaten, mithin auf die überwiegend größereHälfte des deutschen Bundes, ist weit größer in politi-scher Hinsicht, als in der des entschiedenen Rechtes. Diekommerzielle Bedeutsamkeit dieses Gegenstandes entscheidetdie Nationalstimmung, und deren svlgereicher Einflußauf das Schicksal der Staaten ist wohl keinem Zweifelunterworfen. Schon hört man von allen Seiten, daß, w»