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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
Entstehung
Seite
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hat, Geld oder Gcldeswerth zum Geschenke anbictet, oderwirklich zum Geschenke macht, soll den vier und zwanzig-fachen Betrag des angebotenen oder gegebenen Geschenkszur Strafe erlegen; ist über den Betrag gar nichts aus-zumittcln, so tritt eine Geldbuße von zehn Thalern ein."Dem Gesetzgeber hat die Erfahrung nicht entgehenkönnen, daß das Publikum und noch mehr die Staats-kasse leidet, durch die so allgemein berüchtigte Bestechlich-keit der Officianten; diesem Unwesen zu steuern, ist abereine Bestimmung ein gar zu schwacher Versuch; denn dasUnheil rührt ja ursprünglich von der Stellung her, diedie Verwaltung dem Officianten im Publiko bereitet.Wo jenem ein freier Spielraum in der Kontrolle, diesemdie Neigung zur Steuerverkürzung eigen ist, kann einesolche, dem moralischen Sinne des Gesetzgebers zur Ehregereichende, Strafbestimmung nichts fruchten; besondersda, wo die Höhe des Tarifs, die Verschiedenheit derFormalitäten, die Härte der Strafen und die Administra-tions-Justiz auf der andern Seite unmittelbar zur Be-stechlichkeit der Officianten hinführen.

Wenn in dieser Schrift nicht viel Ruhmes von denStcucrbeamten gemacht wurde, so mag besonders dieserzuletzt ausgesprochene Vorwurf recht hart erscheinen; erist es aber in der That nicht so sehr, als man glaubt.Man findet bei allen übrigen Verwaltungsbehörden ebenhie Neigung, da, wo ihnen ihre Dienstverhältnisse Gelegen-heit darbieten, Gunst und Gefälligkeiten zu üben, hiervonGewinn zu ziehn, wobei denn natürlich immer mehr inErwägung gezogen wird, wie weit die Gesetze einen Rück-

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