Druckschrift 
Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
Entstehung
Seite
137
Einzelbild herunterladen
 

137

von diesem Fache angeckelt, sich nicht darum bekümmern;bei Regierungen, deren innere Organisation, nach demGesetze, das Schwerfällige der Kollegial-Verfassung mitdem Eigenwilligen und allem Nachtheiligen der Bureau-kratie verbindet. So wird denn auch gar bald deralte, üble Brauch wieder in Wirksamkeit treten, daß einSteuer-Officiant, der den höheren Sinn der Verwaltungim Auge hält, und mit großem Fleiß das Wohl desPublikums mit der reichsten Einnahme der Staatskassenach seinen Kräften in Verbindung zu setzen sucht, abervon dem DenunciationS- und Prozeßwesen angeekelt, hierinnicht sein Element findet, von den miserabelsten Empor-kömmlingen auf alle Weise chikanirt, übel bezeichnet, ver-folgt und endlich verdrängt wird, damit er den, jenemGleichgesinnten, Platz mache. Zwar ist dieses Unwesen denNegierungen selbst, der Mehrheit nach, wie den so ge-recht und billig denkenden Ministerien, ein Gräuel;aber erstere wollen sich, ohne juristischen Beweis, dochnicht gern komprvmittiren, und diese non minlina

ssnrit keaetor!

Als ein Vorzug der neuen Gesetzgebung darf hiernicht mit Stillschweigen übergangen werden, daß, wederim Gesetze, noch in der Dienst-Instruktion, den Offician-tcn bis jetzt Denuncianten-Antheile von den Strafgeldernversprochen sind.

Der dem Strafgesetze cinverleibte H. 14g. darf hiernicht übergangen werden; er lautet:

Wer einen zur Wahrnehmung des Steuer-Interessesverpflichteten Beamten, mit welchem er im Amte zu thun