„Dem Angeschuldigten steht es frei, wahrend der sum-marischen Untersuchung, zu jeder Zeit, und bis zum Schlüssederselben, auf gerichtliche Untersuchung und Abfassungeines förmlichen Erkenntnisses anzutragen,"
„Dem Angeschuldigten ist auch unbenommen, binnenzehn Tagen gegen ein Resolut des Zollamtes, den Rekursan die Vorgesetzte Negierung, und gegen das Resolut derRegierung, den Rekurs an das Ministerium der Finanzenzu ergreifen. Hat jedoch der Angeschuldigte einmal diesenWeg gewählt, so muß er bei dem, was auf den eingeleg-ten Rekurs festgesetzt wird, sich beruhigen, und kannnicht weiter auf den Antrag einer gerichtlichenUntersuchung zurückgehen," —
Z, 157, „Die Vollstreckung rechtskräftiger Erkennt-nisse geschieht von den Gerichten, die der Resolute abervon der Steuerbehörde, Die letzte kann, nach Umständen,die Exekution sistiren,, und die Gerichte haben einer des-,halb von ihr ergehenden Requisition Folge zu leisten," —Rur Wenige erfüllen vollständig und willfährig ihreVerpflichtungen gegen den Staat,, am aller Wenigstendie gegen, die Steuergesetze; die geringste Beschränkungher Freiheit, und sichtbar werdender Mangel an Vertrauengegen das Publikum,, wirken auf dasselbe tiefverletzend;sie steigern die Abneigung gegen das Gesetz, gegen dieGesetzeserfüllung und gegen die Gesehcsvollstrecker, Unterdiesen Umstanden wird es noch unendlich schwieriger, libe-rale. Grundsätze bei den Strafbestimmungen und bei derVollziehung derselben festzuhalten, als beim Steuertarif.Unerlässliche Bedingung,, um die Officianten in einer ge-