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daß binnen wenigen Jahren, die Preußischen Strafan-stalten sehr zahlreich von Steuer-Defraudanten bevölkertseyn werden. Wie werden an den langgestreckten Granzenherum die dies - und jenseitigen Bewohner, in den Winker-monaten, wie in den Sommermonaten, bei langen Nächten,und verdeckt durch das hohe Korn und die belaubten Ge-holze, gequält von der theuren Zeit, angelockt von derLust zum guten Leben, auf gut Glück das gefährliche,aber einträgliche Defraudehandwerk ergreifen! —
Zwischen dem Defraudanten, der zu seinem eigenenGebrauche, des eigenen Bedürfnisses halber, steuerbareMaaren einzuschwärzcn sucht, und dem, der die Defraudeals Gewerbe oder Handelsspekulation betreibt, macht daSstrenge Gesetz keinen Unterschied. —
Die nächste Frage, auf welche der Bericht über dieneuen Steuer-Strafgesetze führt, ist die:
Wer führt bei Kontraventionen die Untersuchung,und wer spricht nach der Beendung derselben dasUrthel? —
Zur Beantwortung derselben, sagt der §. 155., daß zu-nächst die Vorschriften der Verordnung vom 26. Decem-ber i8»8, §- 34 - und 45., und des Anhanges des all-gemeinen Landrechts §tz. 24z, 244., tz. 250. bis 25z.angewandt werden sollen, jedoch mit folgenden Modifi-kationen:
„Die Haupt - Zollämter führen die Instruktion derSache, und können Strasresolute abfassen, insofern diegesetzlichcStrafe zehn Thaler oder weniger beträgt; über-steigt diese aber den Betrag von zehn Thalern, so ge-bührt (?) die Entscheidung der Regierung des Bezirks."