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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Leuten Kredit Leben muß, nimmt gleichfalls seine Prozentevorweg; dieser unerlaubte Verdienst macht aber immernoch mehr aus, als ein redlicher, in angestrengter Arbeitvieler Stunden, zu erwerbender Tagelohn, der höchstenszu io bis 12 Gr. anzusetzcn ist, und mit geringerer Freudeerlangt wird. Die Gefahr, entdeckt zu werden, schrecktden Defraudanten nicht, sondern giebt dem Unternehmenals freies Lagestück einen lockenden Charakter, und imschlimmsten Falle, fürchtet der Arme Geld - und Gefängniß-sirafen gar nicht; ihm ist der Aufenthalt in der Straf-gewahrsam eine nicht sehr widerwärtige Ruhestatt, inwelcher er keinen Hunger zu fürchten braucht; denn dasLiebe Brod wird ihm regelmäßig verabreicht. Mitdem Kaffee kann leicht dieselbe Berechnung angelegtwerden; hier fallt der Gewinn, selbst beim niederen Steuer-sätze, eben so beträchtlich aus, da diese Waare geringerenRaum einnimmt, von der Nässe weniger leidet, und daherbesser zum Transport sich eignet. Was kann manbei dieser Lage der Dinge für einen Erfolg davon hoffen,wenn der Gesetzgeber anordnet, daß bei jeder zweitenKontravention, anstatt der Geldbuße, Gefängniß-, Zucht-haus- und Festungsstrafe eintreten soll? Hofft man durchstrenge Strafen etwas zu bewirken, dann zeige man auchdie Strenge ganz und bleibe nicht auf halbem Wegestehn. Wer es weiß, wie langsam die Bestimmungeneiner mit vielen Formalitäten durchwehten Verfassung zurvölligen, in alle Einzelnheiten eindringenden, Kenntniß desPublikums, auswärtiger und einheimischer Waarenführergelangt, kann mit ziemlicher Gewißheit darauf Hinweisen,