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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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sichtigen, welchen Grad der Strafbarkeit die Nation demzu rügenden Vergehen, nach bisheriger Sitte, Gebrauchund Mißbrauch, beimisst. Daß sich hieraus bei jeder Artder Strafbestimmungen ein sehr wesentlicher Unterschiedergiebt, kann keinem aufmerksamen Beobachter entgehen.Man denke sich eine Gesellschaft rechtlicher Bürger, imtraulichen Gespräch: A. erzählt hier, er habe mit derherrschaftlichen Forstkasse ein Geschäft, oder er habe vokGericht zu thun gehabt, und bei diesen Veranlassungensey es ihm möglich geworden, durch List und Betrug, dieSumme, die zu zahlen er verpflichtet gewesen, um zehnThaler zu verkürzen, so kann man schon im Geiste denUnwillen sehen, der sich auf allen Gesichtern malt. A. wirdals ein betrüglicher, schaamloser Mensch die allgemeinsteVerachtung Aller auf sich laden, die von diesem Vorfallhören. Wenn aber A. erzählt, er habe cs möglich ge-macht, die Accise- und Zollgefälle zu umgehen und durchsolchen Betrug zehn Lhaler gewonnen, so sieht man aufallen Gesichtern sich ein wohlgefälliges Lächeln verbreiten,und die Bekavntwerdung eines solchen Vorfalls schadetauf keine Weise dem Rufe der Rechtlichkeit des A. unterseinen Mitbürgern. Auf der Waage der Moralität istunbezweifelt der eine, wie der andere Fall, ein gleichgroßer Betrug; hat sich der Gesetzgeber, der die Strafendes neuen Steuergesetzes feststellte, wohl die Ursachendieser Erscheinung vergegenwärtiget, um daraus die Folgenzu entwickeln, welche die strengen Strafgesetze habenmüssen? Je weniger nach der NationalstimmungSteuer-Defrauden unerlaubt erscheinen, um so mehr er-