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sichtspunkt des Publikums nicht beschränkt auf den ein-zelnen Gegenstand der Defraude, sondern auf die zu um-gehende, nichtig zu machende, allgemeine Beschränkung desTausches und Handels; theils daß nach der Höhe desTarifs sich für die ärmere Bolksklasse kein ergiebigeresGewerbe bilden kann, als das des Dcfraudircns septt wird.Hinsichtlich des letzten Punktes ist unumstößlicher Grund-satz: wenn Maaren des allgemeinen Bedürfnisses in einemLande mit einer so hohen Abgabe belegt sind, daß einMensch mit Leichtigkeit, verdeckt und heimlich, eine be-deutende Quantität dieser Maaren einbringcn und dadurchmehr als ein gewöhnliches Tagelohn gewinnen kann, sowird in diesem Lande, an der Gränze hin, das DefraU-diren ein Gewerbe, dem sich zahllose Individuen, Familienund Gesellschaften hingebcn. Auf der einen Seite stehtdas Gesetz, die Strafe und die Wachsamkeit der Ossi-cianten, auf der andern das Lebensbedürfniß und derGewinn der Defraudanten; beide in ewigem Streite,drangt eine List die andere, die Keckheit und Virtuositätder letzteren überflügelt alle Berechnungen der erstercn.Das Publikum lebt in Kombinationen und Kraftanstren-gungen, Lohn zu lösen aus der Gesetzesübertretung; derOfsiciant gelangt zuletzt zur Ueberzeugung, daß er jenemnicht gewachsen ist, und nur ein gemächliches Leben führenkann, wenn er sorglos gehen lässt, was er nicht zu ver-hüten weiß.
Wenn ein Gesetzgeber rin Strafgesetz ausspricht, mußer nicht allein die absolute Jmmoralität der zu verpüncn-den Gesetzesübertretung erwägen, er muß auch berück-
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