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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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rade das Element, in welchem, bei der bisherigen Accise-und Zollverfassung, oft zum großen Nachthell der Ver-waltung, die Kalkulatoren eine so wichtige Rolle spielten.

In dem Verhältnisse der Steuerpflichtigen zu denZollbeamten wird die Anhäufung der Formalitäten beider Deklaration und Revision der Waaren besonders ver-hängnißvoll, da der Willkühr und dem guten Willen derOfsicianten, nach der neuen Gesetzgebung ein weiter Spiel-raum gelassen wird. So sagt z. B. der §. 32:

„Nach den gesetzlichen Bestimmungen muß der Waaren-suhrer die Gegenstände so weit offen darlegen, daßvollständige Ueberzeugung genommen werden kann,ob keine höher besteuerten, als die deklarirtcn Gegen-stände, verpackt sind. Dies ist das Acußerste desRevisionsrechts und schließt, mit wenigen Ausnahmen,(welches sind diese und wenn ehr sind sie zulässig?)eine vollständige Auspackung in sich. Es verstehtsich, daß dies Aeußerste nur bei vorhandenem Ver-dachte, in Anwendung kommen kann, und daß sichdas Amt so viel als möglich, auf andere Weise, diemoralische Ueberzeugung von der Uebcreinstimmungder Ladung mit der Deklaration verschaffen muß." —Will man bei der Beurtheilung dieser Stelle auch nichtrekurrkren auf den härtesten, aber am nächsten liegendenVerdacht gegen die Ofsicianten, wonach die moralische Ueber-zeugung auf unmoralischem Wege motivirt seyn konnte,so liegt es doch in der Natur der wechselseitigen Berüh-rung, daß das Publikum oft den Ofsicianten, und wieder-um dieser jenes chkkanirt, oder zu chikamiren glaubt;