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vierte die Verzehrungs-Gegenstände (ausländische Ge-tränke und Kolonial-Waaren) verzeichnen, die Details derVerbrauchssteuer auf. Hiernächst werden geführt beson-dere Deklarations-Register, Wage-Register, Kassenbücheru. s. f., so daß man nicht begreift, wie, wenn alle For-malitäten, der Instruktion gemäß, erfüllt werden sollen,die Officianten eines Hauptzollamtes, die schriftlichen Ex-peditionen vornehmen, die Kassengeschäfte besorgen, dieDienst-Korrespondenz führen und die wirklichen Waaren-Revisionen verrichten können. Nach ß.218. der Instruk-tion, hat ein Rendant zu führen:
das aus vier Klassen bestehende Journal,
das Depositen-Register,
das Kassenbuch,
das Prozeß-Register,
das Begleitschein-Ausfertigungs-Register.
Auch die Führung des Prozeßwesens gehört zufeinen besonderen Verpflichtungen, und die von ihm zufertigenden Iahres-Rechnungen werden kein leichtes StückArbeit seyn.
Der Kontrolleur führt:das Deklarations-Register,das Begleitschein-Eingangs-Register, unddas Wage-Register.
Wird bei dieser großen Vervielfältigung der Geschäfts-Pflichten nicht oft das Wesentliche dem Außcrwesentlichennachgesetzt, und der Steuerpflichtige zu großem Zeitauf-stand verurtheilt werden müssen? — Aber jene Weitschich-tigkeit des Geschäftsganges und der Registerführung ist ge--