IOY
stimmurigen, besonders zu wissen nöthig ist, entweder bereitsbekannt gemacht wurde, oder noch kund gemacht werdensoll. Der Inhalt der Abschnitte zerfallt in die Anleitungzur Abfertigung beim Eingänge, in Bezug auf Zoll-entrichtung, in Vorschriften für die Abfertigung beim Ein-gänge, in Bezug auf Kvnsumtionssteuer, wenn derenEntrichtung beim Haupt-Zvllamte statt findet, oder wennsie nicht erfolgt, unter welchen Bedingungen und Forma-litäten die Versendung zu gestatten; ferner, von der Ab-fertigung beim Maaren-Ausgange, von der besonder»Behandlung alles Post-Fuhrwerks, und von solchen Fällen,in welchen die Gesetze eine Ausnahme verstatten (tz. 15.bis i6o.). Schon die Zahl der Paragraphen weist nach,daß über die angezeigten Gegenstände mit breiter Aus-führlichkeit geredet wird. Hier mögen verschiedene Be-merkungen über einzelne Bestimmungen ihre rechte Stellefinden; der Geist des Ganzen ist ja bereits angedeutct.
Die zu dieser Dienst-Instruktion gehörigen Schemataüber die vorgeschriebenen Abfertigungen und über die zuführenden Register, beweisen, daß die Vereinfachung desGeschäftsganges noch Manches zu wünschen übrig lasst.Die Zoll- und Verbrauchssteuer-Journale sind in vierKlassen getheilt, je nachdem die Gegenstände zur Dekla-ration kommen; das Zoll-Subdivisions-Register zerfälltgleichfalls in vier Kapitel, von denen die drei ersten fürden Eingang, das vierte für den Ausgang bestimmt ist;das Verbrauchssteuer-Subdivisions-Register führt in vierKapiteln, von denen die ersten beiden die Manufaktur-und Fabrik-, das dritte die Metall-Maaren, und das