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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
Entstehung
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st IMMUN ge II enthält. Hier heißt es tz. 5. bis 7.: DasHaupt-Zollamt besteht aus dem Inspektor, dem Rendantenund dem Kontrolleur; der erstere ist der Dirigent, diebeiden letztem sind ihm in der Geschäftsführung beige-ordnet. Da die Verrichtungen des Haupt-Zollamtesnach bestimmten Festsetzungen geschehen, und in zweifel-haften Fallen angefragt werden muß, so kann der Fallder Bcrathung in der Regel nicht Vorkommen. (Aus dergenauesten Beobachtung der bei der Dienstführung entstehen-den vielfachen Kollisionen ergiebt sich aber, daß jener Falloft eintritt.) Tritt derselbe ein, so hat jeder dieser dreiBeamten eine volle Stimme; sind alle drei nicht gleicherMeinung, so kann derjenige, welcher überstimmt ist, aufBerichterstattung antragen. Man vermisst hier dienothwendige Bestimmung, daß bei verschiedenen Mei-nungen, im Falle der Berathung, die des Inspektors, alsdie des Dirigenten, immer da zur Vollziehung gebrachtwerden muß, wo eine augenblickliche Entscheidung er-forderlich ist. Alle andere Beamte, sowohl die ambu-lanten, als die der Neben-Zollämter, sind dem Haupt-Zollamte untergeordnet (tz. g-), ihre Stellung unter ein-ander wird noch besonders bestimmt (tz. y.); diese An-ordnung, welche vorzüglich bei der Errichtung wesentlichwar, wird bis jetzo vermisst, und kommt, nach bereits er-folgter Einführung des Gesetzes, zu spät. tz. 10. bis14. handelt von den Geschäftsstundcn. Dann redet diezweite Abthcilung in sieben Abschnitten von dem Ab-fertigungsverfahren, worüber durch die Amtsblätterdasjenige, was dem Publiko, neben den gesetzlichen Be-