roz
nisses die genaueste Prüfung aller Umstände erfolgen, unddie Ueberzeugung von der Schuld oder Unschuld desKontravenienten entscheiden; hierzu ist aber sichtbar dieProvinzialbchürdo kompetenter, als das entfernte höchsteMinisterial-Ressort. Wie nun des letztem Ermessenallein durch den Bericht der Untcrbehörden motivirt wer-den muß, so ist die Einholung desselben eine zu vielennutzlosen Schreibereien führende Formalität. Ohnehinvertraute man ja den Provinzialbehörden weit wichtigereVerwaltungs-Gegenstände. Sollten — und wer möchtenicht wünschen, daß es recht bald geschieht! — mit einerbestimmten, auf staatswissenschaftliche, kraftvoll ins Staats-leben übergehende Ideen gebauten, konsequenten Organi-sation der ganzen Staatsverwaltung der Preußischen Mo-narchie weitere Fortschritte gemacht werden, so steht mitdenselben auch zu hoffen, daß der unmittelbare Wirkungs-kreis der Ministerien sicher bestimmt wird, damit, in deneinzelnen Verwaltungszweigen, nie der zufälligen Fest-stellung überlassen bleibt, was zum Reffort der Ministerien,was zum Ressort der Provinzial-Verwaltungsbehördengehört. —
Reisende, welche nicht mit der Post, oder mit Extra-post fahren, und Gepäcke mit sich führen, müssen sichaus den Ansageposten melden, und erhalten einen Schein,um sich mit demselben zum Hauptzollamte zu begeben(8- 95-)- „Nur in besonder» Fallen kann der Ansage-posten, wenn er es nöthig erachtet, den Reisenden be-gleiten lassen." — Hierbei dringen sich zwei Fragenauf: Nach welchem staatswissenschaftlichcn Grundsätze