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Verfahren bei Erhebung der Steuern, von der Ausübungder Aufsicht bei den Expeditionen ein-, durch- und aus-gehender steuerpflichtiger Maaren, von den Packhöfen,von dem Privatniederlagen u. s. f., und theilen hierübertheils die Bestimmungen mit, die dem Zwecke der Sacheanalog und mit anderen Gesetzen der Art gleichlautendzu finden sind, wie es die Natur des Gegenstandes mitsich bringt, theils verweisen sie noch auf besondere aus-führlichere Instruktionen, indem hier nur der natürlicheGeschäftsgang angedeutet wird, welcher die specielleDienstführung motivirl.
Auffallend ist es, daß bei diesem Theile der Gesetz-gebung, wie bei der weiterhin folgenden Auseinandersez-zung der Dienstverrichtungen der Officiantcn, deren Wir-kungskreis, so oft wiedcrkehrend, angcdeutct wird, nichtinnerhalb dem Gebiete bestimmt angegebener Thatsachcnund Formalitäten, sondern das Gesetz selbst verweist dieOfficiantcn, bei der zu führenden Kontrolle, häufig aufVermuthung, Wahrscheinlichkeit, Verdacht und Ucber-zeugung. Offenbar wird hierdurch das Publikum in ein,sehr lästiges Verhältniß zu den Steuerbehörden gesetzt;denn Vermuthung, Wahrscheinlichkeit, Verdacht und Ueber-zcugung bezeichnen Seelenzustände, die nicht sowohl inden vorkommenden Thatsachen, als in der individuellenStimmung und in der Geistesfähigkeit des Officiantcn,in dessen Geneigtheit oder Widerwillen gegen den Steuer-pflichtigen, ihren Grund haben. Diese Hinweisungenstehen im Widerspruche mit dem an andern Stellen sicht-baren Streben des Gesetzgebers, das Publikum der Will-,